Verhandlungen der zweiten Kammer. Dreiundfünfzigſte dffentlihe Sigungy am 3. September 1842,
der Landſtraßen aus der Staatskaſſe zufließen zu laſſen, von der weiter angefügten Bitte aber, wegen Verbeſſerung der Straße vom Titiſee bis zum Holz ſchlag, möge das Großh. Staatsminiſterium Kenntniß nehmen.
Welcker: Ich unterſtütze den Antrag der Petitions commiſſion und ſomit die gewiß höchſt billigen und wohl begründeten Wünſche der Petenten. Ich will nicht wieder holen, was theilweiſe in allgemeinen Zügen der Bericht ſehr gut hervorgehoben hat, die ganz ungeheuere Laſt, die Ko ſten, die ſie den Familienvätern verurſacht und die An ſtrengungen, die ganz und gar in keinem Verhältniſſe ſtehen. Es iſt dieß namentlich durch den ſeligen Aſchbach auf einem fruüͤheren Landtage ausgeführt worden und hat, ſo viel ich weiß, damals die einſtimmige Unterſtützung der Kammer erhalten. Es iſt gewiß um ſo billiger, dieſe Wünſche der Petenten zu berückſichtigen, da doch in der That nicht zu läugnen iſt, daß durch einen Zufall von jenen großen Verwendungen, welche zum Beſten des Lan des aus dem allgemeinen Staatsbeutel gemacht werden, gerade den Bewohnern jener Gegenden des Schwarzwal des verhältnipmäfig febr wenig gut fommt, und da muf e8 Doppelt drúdend feyn, wenn fie eine Laft, die
anderwärts gar nicht beſteht, bloß im Intereſſe der Allge|
meinheit übernehmen müſſen. Ich unterſtütze den Antrag der Commiſſion und will im Intereſſe der Zeit in die Sache nicht tiefer eingehen. Sander: Es iſt die Bitte der Petenten gewiß eines
der gerechteſten und billigſten Verlangen, die man ſtellen
kann, und ich bin von der Gerechtigkeit dieſer Bitte ſo leben dig durchdrungen, daß ich keinen Anſtand nehme, zu er klären, ich wuͤrde gerne bei der Gelegenheit der Berathung uͤber die Summen, die wir geſpart haben, der Regierung einen Theil derſelben überlaſſen, um dieſes gerechte Ver langen zu befriedigen. Ich glaube, man ſollte damit an fangen, daß man hier in, dieſem Saale erklärt, man ge nehmige, daß man für dieſen und dieſen guten Zweck eine gewiſſe Summe verwende.
Geheimer Referendär Eichrodt : Die Bitten der Pe tenten ſind ſeiner Zeit in dem Geſetzentwurfe, der der Kammer in Beziehung auf das Straßenweſen vorgelegt
Verhandl. der 2. Kammer v. 1842. 56 Protokollheft.
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worden ift, berdfihtigt worden, Derfelbe ift bisher nist
aur Berathung gefommen, ih Hoffe aber, dap er der nächften
Gtändeverfammlung wieder vorgelegt werden wird. Welte: Jh glaube, dağ man die HPetenten niht erfi
| vertróften folte auf die Berathung des Straßengeſetzes,
fondern dap man ihre Beſchwerde ſofort berückſichtigen ſoll; ſie iſt zu begründet, als daß die Petenten noch warten ſollten, bis das neue Straßengeſetz berathen iſt.
Der Antrag der Commiſſion wird von der
Kammer angenommen.
2) Zur Petition der Gemeinden Ober⸗, Mittel und Unterſchefflenz um Vollzug der Geſetzes beftimmungen vom 10. Juni 1831.. Trennung der Redt- yon der Landespflege be- treffend,
Beilage Nr. 17.
Nad) dem Antrage der Commiffton wurde von der Ram-
mer gur Tagesordn ung übergegangen.
3) Zu den zwei Petitionen a. von 17 Gemeinden des Amtes Wertheim ,
b. von ſämmtlichen Gemeinden der Amtsbezirke Boxberg und Krautheim ,
die Erwirkung eines Geſetzes ruͤckſtchtlich der Auf⸗
hebung des Schafübertriebsrechts betreffend.
Beilage Nr. 18.
Die Commiſſton ſtellt den Antrag:
es mögen dieſe Petitionen unter ausdrücklicher Be ziehung auf die beiden Adreſſen vom 27. Auguſt 1835 und vom 5. Juni 1837 dem Großh. Staatsminiſterium empfehlend überwieſen werden.
Rettig: Ich muß aus formellen Gründen den Antrag
auf Tagesordnung ſtellen. Der Gegenſtand dieſer Petitionen iſt offenbar der Gegenſtand einer Motion, und die Bitte
um eine Geſetzesvorlage kann anders nicht geſchehen, als
auf dem Wege der Motion. Ueberdieß ſind in dieſem Saale mehrere Abgeordnete, die jene Verhältniſſe genau kennen und es wird irgend einer von den Abgeordneten, allen falls der Abg. Schaaff, ſich der Schafe annehmen. Schaaff: Allerdings! Dieſen Geſchäftsgang haben
wir bisher nicht eingehalten; wenn auch bdie Regierung
darauf beſt and, daß eine Petition um eine Geſetzesvorlage
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