Verhandlungen der IT. Rammer,
fentlih abweichen. Die Regierung bat tiefe Anträge in nåhere Erwägung gezogen, und glaubt hiernach denſelben theilweiſe, wenn gleich in etwas anderer Form beitreten, zum Theil aber auch denſelben ihre Zuſtimmung verſagen zu müſſen. Es geht der erſte Antrag dahin, die Penſionen, die den zurückgelaſſenen Dienern der Frau Markgräfin Friedrich und Amalie bewilligt worden ſind, zu genehmigen. Wenn dieſem Antrag auch die Zuſtimmung der Kammer gebührt, ſo ſcheint er doch nicht in den Geſetzesentwurf aufgenommen werden zu können, weil er keine Norm für künftige Fälle, ſondern nur ein Anerkenntniß deffen enthält, was von der Regierung in der Vergangenheit geſchehen iſt. Ein conformer Beſchluß wird jedoch einer Seits einen Punkt erledigen, den man bei der Discuſſion über den Penſionsaufwand in der vergangenen Periode ausgeſetzt hat; anderer Seits wird er in Beziehung auf den Penſionsaufwand der nächſten Periode dem Bericht zur Baſis dienen, der darüber künftig zu erſtatten iſt.
Was die übrigen Anträge der Commiſſion betrifft, ſo wird von der Vorlage der Regierung abweichend proponirt, daß die jenigen Diener, die noch nicht fünf Jahre dienen, überhaupt nichts aus der Staatskaſſe erhalten ſollen; ſodann ſollen die jenigen Diener, die zwiſchen fünf und zehn Jahren dienen, das Doppelte ihres Dienſteinkommens als Abfindung empfangen; ſolche aber, die ſich zwiſchen zehn und zwanzig Jahren im Dienſt befinden, das Dreifache, und diejenigen endlich, die länger als zwanzig Jahre dienen, ſollen eine Penſion beziehen. Es iſt dabei in Vorſchlag gebracht, für die Abfindungen im Ganzen höchſtens 1, und für die Penſionen im Ganzen höchſtens 1/20 der Apanage verwenden zu laſſen. Ich will, hinſichtlich der erſten Klaſſe ſofort bemerken, daß die Regierung in Beziehung auf folde jüngere Diener von ihrem Antrage, wonady denfetben Abfindungen aus der Staatskaſſe verliehen werden ſollten, Um gang nimmt, weil ſie ebenfalls glaubt, daß man dieſe Leute