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M. XXXIX.

GrHheyoglich Badisches

Regier

Karlsruhe, Freitag den 6. Juli 1866.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit Ves Großherzogs. Erlaubnis, zur Annahme fremder Orden. Dienstnachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien : Bekanntmachungen des Großherzoglicheii Ministeriums des Innern: Den Staatsvertrag vom 7. Februar 1885 über die Paß- und Fremdenpolizei betreffend. Das AmtSverkündigungS- blatt für die Amtsbezirke Neustadt und Bonndorf betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Kriegsministeriums: Die Mobilmachung des Großherzoglichen Armeecorps betreffend. Die Formation des Großherzoglichen Armeecorps betreffend.

Todesfall.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

Erlaubuiß zur Annahme eines fremden Ordens.

Seine Königliche Hoheit der Grvßherzog haben Sich unter dem 18. Juni d. I.

allergnädigst bewogen gefunden, dem I)r. A. Lorent in Mannheim die unterthänigst nachgesuchte Erlaubuiß zu ertheilen, das ihm von Seiner Majestät dem König von Württemberg verliehene Ritterkreuz des Friedrichs-Ordens anzunehmen und zu tragen.

D i e n st n a ch r i ch t e n.

Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog haben allerguädigst geruht

unter dem 15. Juni d. I.

den Legationsrath Or. Johann Min et bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen;

unter dem 16. Juni d. I.

den bisherigen Vorstand des statistischen Bureaus bei dem Handelsministerium, I)r. Friedrich Hardeck, unter Ernennung zum Legativnsrath, als Rath in das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten zu berufen.

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