Nr. XXV

171

Großherzoglich Badisches

Regierungs-Blatt.

Karlsruhe, Mittwoch den 23. Mai 1860.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit veS Großherzogs. Ordens­verleihungen. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Dienstnachrichten.

Verfügungen und Bekanntmachungen »er Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Die diesjährige Prüfung der Postaspiranten betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Justizministeriums: Die Ernennung der Schwurgerichtspräfidenten für das II. Quartal l. I. betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Vergebung des kleineren altbadischen Juristenstipendiums betreffend. Die Patentertheilung an Kaufmann Friedrich Walz in Pforzheim betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums: Die Staatsprüfung im Berg - und Hüttenfach betreffend.

Diensterledigungen

Todesfall.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

des Großherzogs.

Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden, dem Direktor bei der Main-Weserbahn, l)i'. jur. Johann Jakob Müller in Frankfurt a. M. das Ritterkreuz mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen, sowie

dem Königlich Württembergischen Professor Or. von Bruns in Tübingen das Ritterkreuz desselben Ordens zu verleihen.

Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden, dem Hofrath Professor Or. Buß in Freiburg die unterthänigft nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen, den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Orden der eisernen Krone dritter Klaffe anzunehmen und zu tragen.

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