Nr UX
707
Grsßheysglich Badisches
Karlsruhe, Mittwoch den 20. Dezember 1865.
Regierungs
Inhalt.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Den zu Paris am 17. Mai 18öS abgeschlossenen internationalen Telegraphenvertrag betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Handelsministeriums: Den neuen deutsch-österreichischen Telegraphenvereinsvertrag betreffend.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien.
Den zu Paris am 17. Mai 1865 abgeschlossenen internationalen Telegraschen-Vcrtrag betreffend.
Nachdem zwischen den Bevollmächtigten der Großherzoglich Badischen Regierung und der Regierungen von Oesterreich, Bayern, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Griechenland, der freien Stadt Hamburg, von Hannover, Italien, der Niederlande, von Portugal, Preußen, Rußland, Königreich Sachsen, Schweden und Norwegen, der schweizerischen Eidgenossenschaft, der Türkei und von Württemberg am 17. Mai d. I. zu Paris ein internationaler Telegraphenvertrag abgeschlossen worden ist, auch die Ratifikationsurkunden der genannten Staaten, mit Ausnahme derjenigen von Griechenland, Portugal und der Türkei, von welchen die Ratifikationen nicht bereit waren, am 14. August d. I. zu Paris ausgewcchselt worden sind, und nachdem außerdem die Großherzogliche Regierung von Mecklenburg-Schwerin dem genannten Vertrag nachträglich beigetretcn ist, wird derselbe mit allerhöchster Ermächtigung im französischen Texte mit beigefügtcr deutscher Uebcr- setzung mit dem Anfügen nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß als Vollzugstermin der 1. Januar 1866 festgesetzt ist.
Karlsruhe, den 18. Dezember 1865.
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
I. A. d. M. v. Pfeuffer.
Vät. v. Stetten.