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Grchheyoglich Badisches
Regier
Karlsruhe, Samstag den 30. Dezember 1865.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordens, Verleihungen. Medaillenverleihungen. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen de« Großhrrzoglichen Ministeriums des Innern: Ueberficht der Schülerzahl der polytechnischen Schule im Studienjahre 18S5/KS betreffend. Die Bekanntmachung und den Vollzug des Staatsvertrags vom 7. Februar 18KS über die Paß - und Fremdenpolizei betreffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Finanzministeriums: Die Tilgung des auf Obligationen aufgenommenen EisenbabnanlehenS vom Jahre 1842 betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 18. November d. I.
gnädigst bewogen gesunden:
dem bei der Kaiserlich Französischen Präfektur in Straßburg attachirtm Leeretnirs AkdisrkO, Oonrte das Ritterkreuz mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen, und
dem Medizinalrath Fink in Rappenau das Ritterkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen zu verleihen.
Medaillenverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Groß Herzog haben Sich
unter dem 18. November d. I.
gnädigst bewogen gefunden:
dem evangelischen Hauptlehrer Johann Fehrle in Gochsheim, in Anerkennung seiner mehr als fünfzigjährigen treuen Dienstleistung, die kleine goldene Zivilverdienstmedaille, und
unter dem 23. November d. I.
dem städtischen Baumeister Max Kieferle in Mannheim aus Aulaß seines am 1. Dezember d. I. stattgefundenen 25jährigen Dienstjubiläums die kleine goldene Zivilverdienstmedaille zu verleihen.
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