Nr. V.
53
Großherzoglich Badisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Donnerstag den 5. Februar 1857.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des großherzoglichen Ministeriums des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Den Bundesbeschluß vom 6. Juli 1854 über allgemeine Be stimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse betreffend. Verordnung des großherzoglichen Justizministeriums: Die Gebühren für die Rechtspflege der Bürgermeister in bürgerlichen Rechtssachen und in Strafsachen betreffend.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit -es
Großherzogs.
Dien st Nachrichten.
Seine Königliche Hoheit -er Großherzog haben Sich allergnädigst bewogen gefunden:
unter dem 15. Januar d. I.
den Oberbaurath, Major Scheffel, bei der Oberdirektion des Wasser-und Straßenbaues, unter Anerkennung seiner langjährigen und treu geleisteten Dienste — auf sein unterthänigstes Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen;
die auf den Hofrath Professor 1)r. Renaud gefallene Wahl zum Prorektor der Universität Heidelberg für das Studienjahr von Ostern 1857 bis dahin 1858 zu bestätigen;
den Domänenrath Nicolai, unter Ernennung zum Finanzrath, von der Zehntfektion zur Zolldirektion zu versetzen;
den Ingenieur Maximilian Hoffmann zu Achern in gleicher Eigenschaft zur Wasser-und Straßenbauinspektion Mosbach zu versetzen;
den Pfarrer Karl August Leibnitz in Gondelsheim aus dem Dienste der evangelischen Landeskirche zu entlassen.
Verfügungen nn- Bekanntmachungen -er Ministerien.
Den Bundesbeschluß vom 6. Juli 1854 über allgemeine Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs
der Presse betreffend.
Zufolge höchster Entschließung aus großherzoglichem Staatsministerinm vom 15. d. M., Nr. 59 bis 61, wird der von der deutschen Bundesversammlung in der Sitzung vom 6. Juli 1854
6