Großherzoglich Dadisches
Karlsruhe, Samstag den 1. Mai 1852.
Inhalt.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des großherzogl. Ministeriums des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: den revidirten deutsch-Ssterreichischen Postvcreinsvertrag betreffend.
Verfügungen und Vekanntmachungen der Ministerien.
Den deutsch-österreichischen Postverein betreffend.
Der mittelst diesseitiger Bekanntmachung vom 15. November 1850, im Regierungsblatt Nr. vom nämlichen Jahr verkündete Postvereinsvertrag vom 6. April 1850 ist von der ersten in Gemäßheit des Artikels 68 jenes Vertrages im Oktober v. I. in Berlin zusammen- getretenen deutschen Postconferenz einer Revision unterworfen und in deren Folge theils abgeändert theils ergänzt worden.
Nachdem der revidirte Postvereinsvertrag vom 5. Dezember v. I. unter gleichzeitigem Eintritt von Luxemburg, Braunschweig, Oldenburg, Lübeck, Bremen und Hamburg in den Postverein mit alleiniger Ausnahme der königlich dänischen Regierung für Holstein die Genehmigung aller übrigen Vereins-Postverwaltungen erlangt hat, so wird derselbe in der Anlage mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß der Vollzugstermin noch besonders bekannt gemacht werden wird.
Karlsruhe, den 26. April 1852.
Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. Rüdt.
Vät. v. Schweizer.