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Großherzoglich Badisches
Staats" und RegrerunSsMatt.
Carlsruhe, den 11. 2uli 1839.
Leopold/ von Gottes Gnaden,
Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen.
Nachdem Wir der am 3 Osten März d. I. durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte zu München abgeschlossenen Uebereinkunft, in Betreff der künftigen Ausprägungen von Gulden und halben Gulden, Unsere Genehmigung ertheilt haben, auch die hierüber ausgefertigten Ratifications-Urkunden gegenseitig ausgewechselt worden find, so verodncn Wir andurch, daß diese Uebereinkunft zur Nachricht öffentlich bekannt gemacht werde. Gegeben zu Carlsruhe in Unserm Staatsministerium den 28. Juni 1839.
Leopold.
Frhr. von ölittersdorff.
Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs:
B ü ch l e r.
Uebereinkunft.
i
Die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogthümcr Baden und Hessen, die Herzogthümer Sachsen-Meiningen und Nassau, dann die freie Stadt Frankfurt, von der Absicht geleitet, diejenigen Bestimmungen, welche sich aus ein neues Ausmünzungsquantum beziehen, und worüber sich ihre in Dresden zu einem Münzcongresse versammelt gewesenen Eommiffarien vereinigten, so bald wie möglich mittels einer besonder» Uebereinkunft festzustellcn und zur Ausführung zu bringen, haben zu dem Ende Bevollmächtigte ernannt, welche vorbehaltlich der Ratification über nachstehende Punkte übereingekommen sind.
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