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Großherzoglich Badisches
Staats ^ und NegierlMSsMatt.
Larlsruhe, den 15. Mär) 1839.
Bekanntmachungen.
Bestimmung der Ertrapostdistanz zwischen Gernsbach und Baden über
Schloß Eberstein.
§^a die bisherige Ertrapostdistanz zwischen Gernsbach und Baden von fünfachtel Post nur nach der Entfernung auf der direkten Poststraße bemessen ist, sehr häufig aber von Reisenden die weit längere neue Straße über Schloß Eberstein und Beuren befahren werden will, so wird deshalb die Bestimmung einer Errravostdistanz auch auf dieser Straße nothwmdig, welche somit nach Maaßgabe der stattgehabtcn Vermessung andurch auf eine Post festgesetzt wird
Carlsruhe, den 15. Februar 1839.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frtzr. von Slittersdorfs.
Veit. v. Meysenbug.
Bestimmung der Ertrapostdistanz zwischen Weingarten und Wilferdingen.
Da bis jezt noch keine Ertrapostdistanz zwischen den Posthaltereicn Weingarten und Wilferdingen bestimmt gewesen ist, so wird solche anmit auf Eine und ein achtel Post festgesetzt.
Carlsruhe, den 18. Februar !839.
Ministerium des Großherzoglichen Haukes und der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. von Mittersdorff.
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Vät. v. Meysenbug.