Nr XI-VII

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Großherzoglich Badisches

Karlsruhe, Dienstag den 7. Oktober 1857.

Inhalt.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Ordensver­leihungen. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.

Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachung des großherzoglichen Ministeriums des grvßherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: Die Auflösung der Bauinspektion für die Eisenbahnhochbauten betreffend. Bekanntmachungen des großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Prüfung der Lehramtskandidaten betreffend. Die Präsentation auf die evangelische Pfarrei Rassig betreffend. Die Licenz des Karl Schmieg von Mannheim als Apotheker betreffend. Die Licenz des Rudolf Damian Länger von Buchen als Apotheker betreffend.

Berichtigung.

Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit

-es Großherzogs.

Ordensverleihungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden, nachbenannten kaiserlich ruffischen Staatsbeamten Großherzogliche Orden zu verleihen:

I. den Hausorden der Treue:

dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Fürsten Gortschakosf, dem Minister des kaiserlichen Hauses, General-Adjutanten und General der Infanterie, Grasen Adlerberg I.,

dem Obersthofmarschall Grafen Schuwaloff;

und zwar

II. den Orden vom Zähringer Löwen, das Großkreuz:

dem wirklichen Geheimenrath und Minister-Stellvertreter im Departement des Aeußern von Tolstoy,

dem wirklichen Gehekmenrath und Mitglied des Ministeriums.der auswärtigen Angelegenhelten Baron von der Osten-Sacken,

dem wirklichen Geheimenrath, Hofmarschall, Grafen Tolstoy;

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