Nr XI.VI
455
Grsßtzerzoglich Sadisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Donnerstag den 1. Oktober 1857.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien. Bekanntmachungen des großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die Präsentation auf die evangelische Pfarrei Rosenberg betreffend. Die Abgeordnetenwahl für den VIII. Städtewahlbezirk betreffend. Die Abgeordnetenwahl für den X. Städtewahlbezirk betreffend.
Diensterledigungen. Todesfälle. Berichtigung.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen Orden die höchste Erlaubniß gnädigst zu ertheilen geruht:
für den Orden vom weißen Adler: dem Staatsminister Freiherrn von Meysenbug,
für den St. Annenorden erster Klasse: dem wirklichen Geheimenrath Freiherrn von Marschall,
für den St. Annenorden zweiter Klasse: dem Geheimen Legationsrath Kühlenthal, Legationsrath vonPfeufser und dem Legationsrath und Geschäftsträger am Königlich Württembergischen Hofe, von Dusch,
für den St. Stanislausorden zweiter Klasse: den Legationsräthen Freiherrn von Türckheim, von Uria und Regenauer, für den St. Anne-norden dritter Klasse: dem Legationssecretär von Mollenbec,
für den St. Stanislausorden dritter Klasse: dem Hofjunker Freiherrn von Bodmann.
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