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Kur-Badisches Regierungs-Blatt.

Dienstags den 4ten September.

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Mit Kurfürstlich Badischem gnädigstem Privilegs-. Landesherrliche Verordnung.

Abzugs Convention mit der Schweiz.

wir Carl Friedrich von GOrtes Gnaden , Markgraf zu Baden und Hochberg, des heiligen Römischen Reichs Rurfürst, Pfalzgraf bey Rhein, Fürst zu Lonstan; rc.

Urkunden und bekennen hiermit, für Uns und Unsere RegierungsNachfolger, daß, da bey den im verstoßenen Winter- zwischen Unfern Bevollmächtigten, HofrathsPräsidenten Franz Baue von Heppenstein, und GeheimenHofrath und Referendar Karl Maximilian Maler und den Abgeordneten Seiner Excellenz des Herrn Landammanns der Schweiz, Herrn David Stockar von Neuforn, des kleinen Raths und Seckelmeister zu Schaftiausen, und Herrn Carl von Reding, Regierungsrath des Cantons Aargau, gepflogenen Conferenz-Handlungen, auch wegen einer wechselseitigen AbzugsFreiheit zwischen den Kurbadischen Landen und der Schweiz am 9. Hornung eine Uibereinkunft getroffen worden, welche von Wort zu Wort also lautet:

Da bey Gelegenheit der ConferenzHandlung zwischen den Herren Abgeordneten Sr. Kur­fürst!. Durchlaucht von Baden und Sr. Excellenz des Herrn Landammanns der Schweiz über die Besitzungen des ehemaligen Hochstifts ur d Domkapitels von Constanz in der Schweiz, Kurbadischer Seits der Anfang gemacht worden, daß die mit der ehemaligen Helvetischen Re­gierung in den Jahren 180- und 1802 eingeleitete und bis zum Abschluß gediehene, durch die nachgefolgte politische Umstande aber unterbrochene Unterhandlungen wegen einer wech­selseitigen AbzugsFreiheit wieder ausgenommen, und vollends beendiget werden möchten; hier­auf auch die Herren Abgeordnete der Schweiz von Sr. Exzellenz dem Herrn Landammann den Auftrag dazu erhalten haben; so sind beiderseitige Bevollmächtigte, nemlich von Seiten deS Herrn Kurfürsten von Baden die Hochwohlgebornen Herren Fr anz Baur von Heppenstein, kurfürstl. HofrarksPrästdent und Carl Maximilian Maler Geheimer Hofrath und Referenr där, von Seiten <S. Exc. des Herrn Landammanns der Schweiz aber die Hochwohlgebornen Herren Davrd Stockar von Neuforn des kleinen Rarhs zu Schafhausen, und Ca>l von Reding, Regierungsrath zu Arau darüber zusammengetreten, und haben sich nach verschie­denen Unterredungen Und durchgesehenen vorigen Verhandlungen über folgende Punkte Mit einander vereinigt;