65

Nr. 17

Badisches

Gesetz- und Verordnung--Matt

Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 31. März 1920.

Inhalt.

Verordnung und Bekanntmachungen: des Ministeriums der Finanzen: die Einführung des Reichslner- steuergesetzes: deS Ministeriums besannern: die Einfuhr von Rindvieh und frischem Rindfleisch aus Rmerika: die Bekämpfung der Geslügelcholera.

Verordnung.

iVom 30. März 1020.)

Die Einführung des Reichsbiersteuergesetzes.

8 1 -

Die Vorschriften der ßtz 2 und 3 der Verordnung, die Einführung des Biersteuergesetzes betreffend, vom 24. Juni 1919 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 379), werden insoweit außer Kraft gesetzt, als bis aus weiteres zur Herstellung obergürigen Bieres die in tz 13 Absatz 2 des Reichsbiersteuergesetzes vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzblatt Seite 863) anf- geführten Stoffe verwendet werden dürfen.

8 2 .

Die Verordnung tritt sofort in Kraft.

Karlsruhe, den 30. März 1920.

Ministerium der Finanzen.

Der Ministerialdirektor:

Sammet.

Geppert.

Gesetz- und Verordnungsblatt 1930.

17