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Nr. 17
Badisches
Gesetz- und Verordnung--Matt
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 31. März 1920.
Inhalt.
Verordnung und Bekanntmachungen: des Ministeriums der Finanzen: die Einführung des Reichslner- steuergesetzes: deS Ministeriums besannern: die Einfuhr von Rindvieh und frischem Rindfleisch aus Rmerika: die Bekämpfung der Geslügelcholera.
Verordnung.
iVom 30. März 1020.)
Die Einführung des Reichsbiersteuergesetzes.
8 1 -
Die Vorschriften der ßtz 2 und 3 der Verordnung, die Einführung des Biersteuergesetzes betreffend, vom 24. Juni 1919 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 379), werden insoweit außer Kraft gesetzt, als bis aus weiteres zur Herstellung obergürigen Bieres die in tz 13 Absatz 2 des Reichsbiersteuergesetzes vom 26. Juli 1918 (Reichs-Gesetzblatt Seite 863) anf- geführten Stoffe verwendet werden dürfen.
8 2 .
Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Karlsruhe, den 30. März 1920.
Ministerium der Finanzen.
Der Ministerialdirektor:
Sammet.
Geppert.
Gesetz- und Verordnungsblatt 1930.
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