BADISCHES GESETZ-UND VERORDNUNGSBLATT

Regierungsblatt der Landesregierung Baden

4. | ahrganp Freiburg i. Br.. 26. Mai 1949 Nummer 21

Inhalt

Landesverordnungen, Bekanntmachungen, l'ersonalveranderungen

Seite

Landesverordnung vom 8. April 1949 über die Preise

für Schrott, Gußbruch und Nutzeisen.153

Lantfesverordnung vom 13. April 1949 über Preise für

Tierkörpermehl. 185

Landesverordnung vom 13. April 1949 über Preise

für Fischmehl.186

Laudesverordnung vom 19. April 1949 über Preise

für inländisches Insulin.186

Bekanntmachung vom 23. April 1949 über das Aus­schreiben erledigter Stellen an Volksschulen . . . 186

Bekanntmachung vom 11. April 1949 über die Erklä­rung der Stadt Breisach Zum Brennpunkt des Woh-

nungsbedarfs..187

Anordnung der Bank deutscher Länder vom 2. Mai 1949 über die Herausgabe eines Wertpapierkurs­zettels .187

Personalveränderungen , , , , 194

Orucktehlerberichtigung 194

*

Beilage

(Siehe Notizen im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt 19M auf den Seiten 76 und 99)

Endgültige Entscheidungen im Verfahren der politischen Säuberung (98. Fortsetzung)

A. Urteile im Spruchkammerverlahren 229

B. MitläuferbegünstigTe der Verordnung 165 .... 234

C. Jugendamnesfie.237

D. Entscheidungen im Verwaltungsvertahren ohne

Sühnemaßnahmen.239

E. Berichtigungen.252

Landesverordnung

über die Preise für Schrott, Gußbruch und Nutzeisen vom 8. April 1949

Auf Grund des § 2 des Preisbildungsgesetzes vom 29. Okto­ber 1936 (RGBl. I S. 927) wird für das Land Baden verordnet:

§ i

Preise für Schrott

(O Die Höchstpreise für chargierfähigen Stahlschrott be­tragen:

pM 73, je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem Lager eines schrott- händlers nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnstation Essen-Hauptbann­hof . oder

DM 78. je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem Lager eines Schrott* händlevs nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnstation Siegen oder DM 68. je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem-Lager eines Schrott­händlers nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnslation Karlsruhe-Hafen oder Bremen-Hauptbahnhot, Bruchmühi- bach, Zweibiücken Neubrücken oder Taben.

Für die Berechnung der Preise ist von den Reichsbahn- «tationen Essen-Hauptbahnhof, Siegen, Karlsruhe-Hafen, Bremen-Hauptbahnhof, Bruchmühlbach, Zweibrücken, Neu­brücken oder Taben jeweils diejenige anzunehmen, die den höchsten Preis ergibt.

Wenn sich bei Anwendung dei Frachtgrundlageberechnung ein niedrigerer Preis als DM 52. je 1000 kg für chargier­fähigen Stahlschrott ergibt, so beträgt der Höchstpreis dafür DM 52. je 1000 kg.

K'i) Als chargierfähiger Stahlschrott, Sorte J, gilt; I a alter Stahlschrott von mindestens 6 mm Stärke, Lokomotiv- und Waggonabbruchschrott und neuer Konstvuktionswerkstätten- und Fabrik-Stahlschrott alles frei von Hohlschrott und in der Abmessung nicht über 1,50 X 0,50 x 0,50 m.

(3) Für die nachstehenden Sehrottaorten sind folgende Zu*

und Abschläge auf die in Abs. 1 aufgeführten Höchstpreis© für chargierfähigen Stahlschrott zu berechnen:

Zuschlag Abschlag

auf den Höchst­preis für I a char­gierfähigen Stahl­schrott je 1000 kg

1 neuer, schwerer Walzwerksschrott, Matri­

zen, neue schwere Hammerwerksabfälle, Platinenenden, Stahlgranaten, allem maximal 1,50 X 0,50 X 0,50 m T.

la Kupplungsstangen, Lokomotivbolzen. Stoßpuffer, Zugstangen, Lokomotiv- und Waggonachsen, Eisenbahn- und Straßen* bahnschienenstücke, alles bis 1.50 m lang 7.

lb desgleichen unchargierfähig

2 Oberbauschrott / Laschen, Haken- und Unterlagsplatten, Federstahlschrott, neuer Flaschenschrott, schwere kaltgepreßte

» Lochputzen 3.50

2a Radreifen und Räder bis 1,10 m Durch­messer 3 50

2b desgleichen über 1,10 m Durchmesser

3 Neuer Grobblechschrott, nicht unter 4,76 mm stark. Schwellenstücke, Stahl­gußschrott, alles maximal

1,50 x 0,50 X 0,50 m*

4 Neue Warlzwerksfeinblechpakete, neue

Schaufelblechpakete, Unterlagsscheiben­pakete. neue mechanisch gepreßte Schwarzblechpakete, Filmrollen schwerer Gratschrott von Gesenkschmieden, Walzdrahtpakete von neuen Abfällen mechanisch gepreßt

5a Ia chargierfähiger Kernschiott, maximal

1,50 X 0,50 X 0,50 m mittlerer und leichter Gratschrott, Schloßschrott, Messer- und Scherenschrott, neuer Mtttelblechschrott (nicht unter 3 mm), handlich gebündelte Schwarzblechpakete (Fabrikationspakete), Rollmöpse chatgierfähiger neuer Rohr­schrott bis 1,50 m lang, Schrauben- und Warmmutternschrott

9 Chargierfähiger alter Rohrschrott bis

1,50 m lang, starke chargierfähige Herd- bteehe, neue Bandeisenpakete, festge-

it.

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