BADISCHES GESETZ-UND VERORDNUNGSBLATT
Regierungsblatt der Landesregierung Baden
4. | ahrganp Freiburg i. Br.. 26. Mai 1949 Nummer 21
Inhalt
Landesverordnungen, Bekanntmachungen, l'ersonalveranderungen
Seite
Landesverordnung vom 8. April 1949 über die Preise
für Schrott, Gußbruch und Nutzeisen.153
Lantfesverordnung vom 13. April 1949 über Preise für
Tierkörpermehl. 185
Landesverordnung vom 13. April 1949 über Preise
für Fischmehl.186
Laudesverordnung vom 19. April 1949 über Preise
für inländisches Insulin.186
Bekanntmachung vom 23. April 1949 über das Ausschreiben erledigter Stellen an Volksschulen . . . 186
Bekanntmachung vom 11. April 1949 über die Erklärung der Stadt Breisach Zum Brennpunkt des Woh-
nungsbedarfs..187
Anordnung der Bank deutscher Länder vom 2. Mai 1949 über die Herausgabe eines Wertpapierkurszettels .187
Personalveränderungen , , , , 194
Orucktehlerberichtigung 194
*
Beilage
(Siehe Notizen im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt 19M auf den Seiten 76 und 99)
Endgültige Entscheidungen im Verfahren der politischen Säuberung (98. Fortsetzung)
A. Urteile im Spruchkammerverlahren 229
B. MitläuferbegünstigTe der Verordnung 165 .... 234
C. Jugendamnesfie.237
D. Entscheidungen im Verwaltungsvertahren ohne
Sühnemaßnahmen.239
E. Berichtigungen.252
Landesverordnung
über die Preise für Schrott, Gußbruch und Nutzeisen vom 8. April 1949
Auf Grund des § 2 des Preisbildungsgesetzes vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird für das Land Baden verordnet:
§ i
Preise für Schrott
(O Die Höchstpreise für chargierfähigen Stahlschrott betragen:
pM 73,— je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem Lager eines schrott- händlers nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnstation Essen-Hauptbannhof . oder
DM 78.— je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem Lager eines Schrott* händlevs nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnstation Siegen oder DM 68.— je 1000 kg abzüglich der Fracht gemäß Klasse F 15 des Reichsbahngütertarifes von der einer Entfallstelle bzw. dem-Lager eines Schrotthändlers nächstgelegenen Bahnstation bis zur Reichsbahnslation Karlsruhe-Hafen oder Bremen-Hauptbahnhot, Bruchmühi- bach, Zweibiücken Neubrücken oder Taben.
Für die Berechnung der Preise ist von den Reichsbahn- «tationen Essen-Hauptbahnhof, Siegen, Karlsruhe-Hafen, Bremen-Hauptbahnhof, Bruchmühlbach, Zweibrücken, Neubrücken oder Taben jeweils diejenige anzunehmen, die den höchsten Preis ergibt.
Wenn sich bei Anwendung dei Frachtgrundlageberechnung ein niedrigerer Preis als DM 52.— je 1000 kg für chargierfähigen Stahlschrott ergibt, so beträgt der Höchstpreis dafür DM 52.— je 1000 kg.
K'i) Als chargierfähiger Stahlschrott, Sorte J, gilt; I a alter Stahlschrott von mindestens 6 mm Stärke, Lokomotiv- und Waggonabbruchschrott und neuer Konstvuktionswerkstätten- und Fabrik-Stahlschrott alles frei von Hohlschrott und in der Abmessung nicht über 1,50 X 0,50 x 0,50 m.
(3) Für die nachstehenden Sehrottaorten sind folgende Zu*
und Abschläge auf die in Abs. 1 aufgeführten Höchstpreis© für chargierfähigen Stahlschrott zu berechnen:
Zuschlag Abschlag
auf den Höchstpreis für I a chargierfähigen Stahlschrott je 1000 kg
1 neuer, schwerer Walzwerksschrott, Matri
zen, neue schwere Hammerwerksabfälle, Platinenenden, Stahlgranaten, allem maximal 1,50 X 0,50 X 0,50 m T.—
la Kupplungsstangen, Lokomotivbolzen. Stoßpuffer, Zugstangen, Lokomotiv- und Waggonachsen, Eisenbahn- und Straßen* bahnschienenstücke, alles bis 1.50 m lang 7.—
lb desgleichen unchargierfähig —
2 Oberbauschrott / Laschen, Haken- und Unterlagsplatten, Federstahlschrott, neuer Flaschenschrott, schwere kaltgepreßte
» Lochputzen 3.50
2a Radreifen und Räder bis 1,10 m Durchmesser 3 50
2b desgleichen über 1,10 m Durchmesser —
3 Neuer Grobblechschrott, nicht unter 4,76 mm stark. Schwellenstücke, Stahlgußschrott, alles maximal
1,50 x 0,50 X 0,50 m —*
4 Neue Warlzwerksfeinblechpakete, neue
Schaufelblechpakete, Unterlagsscheibenpakete. neue mechanisch gepreßte Schwarzblechpakete, Filmrollen schwerer Gratschrott von Gesenkschmieden, Walzdrahtpakete von neuen Abfällen mechanisch gepreßt —
5a Ia chargierfähiger Kernschiott, maximal
1,50 X 0,50 X 0,50 m mittlerer und leichter Gratschrott, Schloßschrott, Messer- und Scherenschrott, neuer Mtttelblechschrott (nicht unter 3 mm), handlich gebündelte Schwarzblechpakete (Fabrikationspakete), Rollmöpse chatgierfähiger neuer Rohrschrott bis 1,50 m lang, Schrauben- und Warmmutternschrott —
9 Chargierfähiger alter Rohrschrott bis
1,50 m lang, starke chargierfähige Herd- bteehe, neue Bandeisenpakete, festge-
it.—
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