Freiburg, Br. : Ring Dr. u. Verl., 1. Jahrgang, Nummer 1 (3. Juli 1946) - 1. Jahrgang, Nummer 20 (7. September 1946) ; 2. Jahrgang, Nummer 3 (11. Januar 1947) - 7. Jahrgang, Nummer 52 (29. April 1952), 1946-1954
Jedes Bundesland unterhält in Berlin eine Vertretung, die die Interessen des Landes bei Bundestag, Bundesregierung und den sonstigen Bundeseinrichtungen wahrnehmen soll.
Die Landeszentralbanken waren bis 2002 die Zentralbanken der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Die Mehrzahl der Landeszentralbanken wurde 1948 gegründet und war nach dem Vorbild des US-amerikanischen Federal Reserve aufgebaut. Sie fungierten als rechtlich selbstständige Notenbanken auf ihrem Hoheitsgebiet und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem.Seit dem 1. November 1992 war der Verwaltungsbereich der einzelnen Landeszentralbanken nicht mehr mit den jeweiligen Bundesländern identisch. So gibt es nur noch neun Landeszentralbanken für 16 Bundesländer. Zusammengelegt wurden: Rheinland-Pfalz und das Saarland; Bremen mit Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; Hamburg mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern; Berlin mit Brandenburg. Die Landeszentralbank in den Freistaaten Sachsen und Thüringen wurde aus der Vorläufigen Verwaltungsstelle der Bunddesbank in Berlin neu gegründet.Durch die Strukturreform der Bundesbank 2002 fiel der Name Landeszentralbank weg die Hauptverwaltungen sind jetzt uneigenständige Verwaltungsuntergliederungen der Deutschen Bundesbank.