Amt bzw. Amtsträger in einer studentischen Verbindung; unter "Chargieren" versteht man die Vertretung einer farbentragenden Verbindung bei Feierlichkeiten nach außen (durch "Chargierte" in Wichs), also die repräsentative Tätigkeit einer Charge.
Lahr (Baden) : Demokratische Verlagsgesellschaft mbH, 2. Jahrg., Nr. 78 (14. September 1948)-3. Jahrg., Nr. 118 (13. Oktober 1949) ; damit Erscheinen eingestellt, [1948-1949]