1819 trat die Badische Ständeversammlung zum ersten Mal zusammen, 1822 zog sie in das für sie erbaute Ständehaus ein. Gemäß der im Jahr zuvor verkündeten Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden setzte sie sich aus der Ersten und der Zweiten Kammer zusammen. Während die Mitglieder des Oberhauses durch die Verfassung bestimmt wurden, gingen die Abgeordneten der eigentlichen Volksvertretung aus indirekten Wahlen hervor, bevor sie ab 1904 unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt wurden. Von Anfang an veröffentlichten beide Kammern die Mitschriften ihrer Verhandlungen. Diese bestehen aus den eigentlichen Protokollen, den Beilagen und den Registern.
Die über 600 Bände umfassenden Landtagsprotokolle von den Anfängen des Landtags 1819 bis zu seiner Auflösung 1933 hat die Badische Landesbibliothek vollständig digitalisiert.
Sie können entweder direkt auf die Protokolle der 1. Kammer und der 2. Kammer zugreifen oder das untenstehende Personenregister als Einstieg nutzen. In ihm sind alle Mitglieder des Landtags aus der Zeit von 1869 bis 1933 mit weiterführenden Angaben enthalten und können über die „Personensuche“ recherchiert werden. Zudem sind ab dem Jahr 1899 die Reden der Abgeordneten nachgewiesen und mit den digitalisierten Seiten verlinkt.
Da die Landtagsverwaltung nach 1848/49 nur noch Beschlussprotokolle abdrucken ließ und erst 1919/20 wieder zur Veröffentlichung der gehaltenen Reden im mitstenographierten Wortlaut zurückkehrte, bilden die Berichte der Karlsruher Zeitung über die Verhandlungen der Zweiten Kammer eine wichtige zusätzliche Quellengrundlage.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konstituierte sich das Land Baden, das bis Dezember 1946 Südbaden hieß und 1952 im neuen Bundesland Baden-Württemberg aufging. Die Protokolle der Beratenden Landesversammlung bzw. des Badischen Landtags liegen ebenfalls elektronisch vor.
Aktuelle Plenarprotokolle bietet der Landtag von Baden-Württemberg über seine Webseite an.
Die Protokolle des Württembergischen Landtags sind ebenfalls in elektronischer Form zugänglich.
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