in dreizehn Edikten mit Beilagen nebst einem Anhang, enthaltend ein Verzeichniß aller Ortschaften, Höfen und Zinken der Badischen alten und neuen Lande
Ueber Eheverträge, Schenkungen unter Lebenden, Testamente, Vermoegens-Uebergaben und das gesetzliche Erbrecht. Nach dem Code Napoleon als Badisches Landrecht