sinnlosen Gebrauche, der Musik bei Schauspielvorstellungen, sowohl als Einleitung
wie als Ausfüllung ein Ende bereiten werde.

Daß hiemit die Existenzerleichterung eines gewiß aller Berücksichtigung
werthen Körpers erreicht wird, dürfte nur als Nebenmoment anzusehen sein.
Wenn aber diese Maaßregel zeitgemäß erscheint, so ist es jetzt, wo die kurzen
Tage den Nebenverdienst erschweren und die Jahreszeit größere Ausgaben
für Feuerung, Licht und Kleidung beansprucht.

Das Großh. Hofth.Comité hat kürzlich beschlossen, den Chormitgliedern, welche
in den (Meistersingern) Soloparthieen vertreten, eine namhafte Vergütung zu‐
kommen zu lassen. Dem Orchester ist in dieser Oper eine ungleich schwierigere
Aufgabe gestellt, sowohl was die physische Ausdauer als die künstlerische Aus‐
führung betrifft. Die Zahl der dazu nöthigen Proben kann ich, gering angeschlagen,
auf 15 berechnen und sie werden voraussichtlich in die kürzesten Tage und die
rauheste Jahreszeit fallen. In München fand es die Intendanz angemessen, die
ungewöhnliche Anstrengung und Verhinderung an jeder andern Beschäftigung
reichlich zu vergüten. Aber nicht einen Anspruch solcher Art erhebe ich, sondern nur
die Ergreifung des zeitgemäßen Momentes zur gänzlichen Aufhebung der Schau‐
spielmusik, um auch der etwaigen Einwendung Einzelner gegenüber, die an der Gewohnheit
hängen, diese Maaßregel zu begründen.

Ich erlaube mir schließlich daran zu erinnern, daß in der Sitzung des
Hofth.Comité, bei welcher der Wegfall der Musik zwischen den einzelnen Akten
eines Stückes beschlossen wurde, große Geneigtheit vorhanden war, alle Musik
bei Schauspielen, die Einleitung mit inbegriffen, fallen zu lassen.


Das Großh. Hofth.Comité


Mannheim d. 15 Novb. 68.

ergebenster
V Lachner [Paraphe]