Zurich, 19. XII 23.
Lieber Herr Hofer!
Vor einer Woche bin ich nach Hause zurückgekehrt u.
kurz nach Weihnachten werde ich noch für 2 Monate nach
Paris gehen. Heute erhielt ich Ihre l. Zeilen u. wundre mich
nur, dass Sie meine letzte Karte aus Florenz offenbar
nicht erhalten haben u. die frühere aus Bologna?
Betr. der Erbschaft wäre es natürlich ein Unsin̅, jetzt
diesem Hengst Vetter eine Vollmacht zu geben, das hiesse nur
die Hälfte Ihres Erbteils abtreten. Sie brauchen keinen Anwalt
in Karlsruhe. Ich habe übrigens im Som̅er auch eine Eingabe
an jenes Gericht gemacht u. eine seinerzeitige Urteilsausferti-
gung verlangt. Schliesslich ist es gar nicht nötig, dass wir
eine derartige bekom̅en, da es genügt, wen̅ Vetter die seinige
in Baden einreicht, die dann auch für Sie reicht.
Entweder geben Sie Vetter gar keine Antwort oder dan̅ schreiben
Sie, dass Sie keine Veranlassung haben, ihn dafür zu bezahlen,
dass er nur das Unheil beseitigt hat, dass er seinerzeit durch
seine ungeschickte Schreiberei beim Gerichte in Baden angerich-
tet hat. - Es wäre höchstens möglich, dass wir einen Anwalt
in Baden [Einschub: .....] gebrauchen, wenn ich anlässlich der Nachlassauseinander-
setzung [Einschub: noch] in Paris sein sollte. Darüber würde ich Ihnen recht-
zeitig berichten. - Auf jeden Fall wird nun die Sache bis
Frühjahr erledigt sein.
Meine Frau und ich haben Ihnen zu Weihnachten ein kleines
Packetchen geschickt, das Sie hoffentlich trotz Ihres im̅er guten