( 99 )

Dieses Dokument, an welchem nach damaliger Sitte und Gewohnheit, eine Kapsel hicng, worin zu desto mehrerer Beglaubigung und Festhaltung das Sigill jenes Fürsten in Wachs abgcdruckt ge« wesen seyn soll*), ist hingegen schon vor langer Zeit dem Stadtrath zu Durlach abhanden gekommen; daher wurden die Bürgerssöhne dieser Stadt, deren Bewohner zwar seit undenklichen Zeiten der Miliz- zugsfreiheit genossen hatten, im I. 1810, wegen des damaligen Drangs der kriegerischen Zeitum­stände zum Kriegsdienst mit beigezogen, und seit­dem ward denn auch bis jetzt damit noch fortge« fahren.

Nach dem Inhalt eines im Stadtarchiv zu Dur« lach gegenwärtig noch vorhandenen, ehemals auf Pergament geschriebenen Freiheitsbriefs, am 17. Mai 1567 vom damaligen Markgrafen Carl II., eigenhändig unterzeichnet, ward eigentlich der Stadt Durlach nur die Befreiung von der Leibeigenschaft und zwar mit dem Ausdruck:gegen eine benannte Summe" für sich und ihre Nachkommen ertheilt. '

Da nun gedachte Summe weder mit Zahlen noch mit Worten damals in obenerwähntem Frei­heitsbriefe bestimmt ausgedrückt war, so läßt dicß allerdings die sichere Vermuthung voraussetzen, daß deshalb ein besonderer Privatvertrag zwischen je­nem Fürsten und der Stadt, diesem Freiheitsbriefe längst schon müsse vorangegangen seyn, wornach nämlich die eigentliche Summe des Loskaufs von der Milizpflichtigkeit der Bewohner Durlachs deut-

*) Diese Nachricht ist aus dem Nachlaß dev Papiere des vor UUd nach dem Brand 168s gelebten ehemaligen Bürgermeisters Sebastian Steinmetz in Dnrlach gezogen, der ste zur Kunde für die Nachkommen sorgfältig anfbewahrte.

7 *