faſſung der Erwähnung wert iſt. Das Miniſterium des InnernEvangeliſche Section gez. Eichrodt“ bemerkt unterm 24. Gkt. 1835dem Gberbaudirektor Weinbrenner:„Bekaͤntlich ſind einfache Kreuzeun öffentlichen freyen Orten, wie an dem Eingang eines Dorfes oderiner Stadt oder auf dem Vorplatz einer Kirche oder Kapelle oderan der Gränze einer Gemarkung auch mitten in derſelben aufgeſtelltdas allgemein anerkannte Zeichen der katholiſchen Religionsgemein—Abb. 21. Gitter an der ev. Stadtkirche in Karlsruhe.Gefertigt i. J. 1815. Aufgen. i. J. 1926.ſchaft eines ſolchen Ortes oder Gebäudes oder einer Gegend. Sehrbefremdend mußte es daher ſeyn, ein ſolches Kreuz, welches wohlinnerhalb der ſich durch ihre übrige innere Einrichtung als ſolchelegitimirenden Evang. lutheriſchen Kirchen zu heiligen Erinnerungengefunden wird, auch außerhalb der neuen Evang. lutheriſchen Kirchedahier unter ihrem Hauptportal und vor ihrem Haupteingang zuſehen, wo es für jeden unbefangenen Blick nur obgedachte Bezeich—46 Johann Friedrich Sichrodt 1757 geb. in Karlsruhe, ſeit 1810 Staatsrat und Direktor desevangeliſchen Kirchendepartements, geſt. 15. November 1854 in Karlsruhe.