faſſung der Erwähnung wert iſt. Das Miniſterium des Innern Evangeliſche Section gez. Eichrodt bemerkt unterm 24. Gkt. 1835 dem Gberbaudirektor Weinbrenner:Bekaͤntlich ſind einfache Kreuze un öffentlichen freyen Orten, wie an dem Eingang eines Dorfes oder iner Stadt oder auf dem Vorplatz einer Kirche oder Kapelle oder an der Gränze einer Gemarkung auch mitten in derſelben aufgeſtellt das allgemein anerkannte Zeichen der katholiſchen Religionsgemein Abb. 21. Gitter an der ev. Stadtkirche in Karlsruhe. Gefertigt i. J. 1815. Aufgen. i. J. 1926. ſchaft eines ſolchen Ortes oder Gebäudes oder einer Gegend. Sehr befremdend mußte es daher ſeyn, ein ſolches Kreuz, welches wohl innerhalb der ſich durch ihre übrige innere Einrichtung als ſolche legitimirenden Evang. lutheriſchen Kirchen zu heiligen Erinnerungen gefunden wird, auch außerhalb der neuen Evang. lutheriſchen Kirche dahier unter ihrem Hauptportal und vor ihrem Haupteingang zu ſehen, wo es für jeden unbefangenen Blick nur obgedachte Bezeich 46 Johann Friedrich Sichrodt 1757 geb. in Karlsruhe, ſeit 1810 Staatsrat und Direktor des evangeliſchen Kirchendepartements, geſt. 15. November 1854 in Karlsruhe.