Betriebsunfälle.
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Mädchen mit Großmutter. Es sang täglich abends etwa zwei Stunden lang in öffentlichen Lokalen und sammelte nachher ein. Ihre geringste Einnahme betrug pro Abend 60 ^ in der Regel 120^. Das Kind sah blaß, unterernährt und übernächtigt aus. Das Jugendamt Mannheim nahm sich der Angelegenheit an, mußte jedoch seine Bemühungen einstellen, da Kind mit Großmutter ohne polizeiliche Abmeldung weiterreisten. Die Wirte der Lokale, in denen das Kind aufgetreten war, konnten nicht verantwortlich gemacht werden; sie glaubten einer großen Notlage der Familie zu steuern, außerdem hatten sie das Mädchen nicht angestellt und entlohnt, sondern lediglich ihr Auftreten geduldet. — Wiederholt wurde uns gemeldet, daß schulpflichtige Kinder mit ihren Eltern in öffentlichen Lokalen bei musikalischen Aufführungen mitwirkten. Es handelte sich um musikalisch begabte Kinder, die von ihrem Vater mitgenommen wurden, um bei Tanzbelustigungen mit aufzuspielen. Die Beschäftigung des Vaters erfolgte meistens auf dessen eigene Rechnung, s 15 und s 16 des Kinderschutzgesetzes konnten deshalb nicht zur Anwendung kommen.
Eine Bürstenholzfabrik, die einen schulpflichtigen Jungen in ihrem Betrieb beschäftigt hatte, wurde zu 100 ^ Geldstrafe verurteilt. — Eine andere wurde lediglich verwarnt mit Rücksicht darauf, daß der Vater des Kindes selbst die Beschäftigung angetragen hatte; die Entlohnung war angemessen, die Arbeit leicht, so daß eine Ausnutzung des Kindes nicht vorlag.
II. Schutz der Arbeiter vor Gefahren.
.A Betriebsunfälle.
Die Beobachtungen über die Mitwirkung der Betriebsräte sowie der Arbeiter- und Angestelltenräte bei der Bekämpfung der Unfall- und Krankheitsgefahr waren sehr verschieden. In der Eisen- und in der Holzindustrie fanden wir öfters Betriebsratsmitglieder, welche sich für die Unfallverhütung interessierten. Manche brauchbaren Vorschläge über Ilmstellung von Maschinen und sonstige technische Anregungen wurden bei unseren Betriebsbesichtigungen vorgebracht. Daß auch manche praktisch -undurchführbare Wünsche geäußert wurden, ist auf vorläufig mangelnde Erfahrung der Betriebsräte auf diesem Gebiete zurückzuführen. Im allgemeinen konnten wir größeres Interesse für die Unfallverhütung in solchen Betrieben feststellen, in welchen Betriebsräte nicht zu häufig wechselten und einzelne Mitglieder Gelegenheit hatten, sich mit diesem Fachgebiet längere Zeit zu beschäftigen. Im übrigen fanden wir häufig eine auffallende Interesselosigkeit gegen das für die Arbeiterschaft so wichtige Arbeitsgebiet und direkte Abneigung gegen Schutzvorkehrungen. Afters mußten wir das uns bei der Besichtigung des Betriebes begleitende Betriebsratsmitglied darauf aufmerksam machen, daß es zu seiner Tätigkeit gehöre, die Arbeiter anzuhalten, vorhandene Schutzvorrichtungen zu benutzen oder gefährliche Maschinenteile, welche zu