vom Frachtführer ausgestellte Urkunde, die die Verpflichtung zur Ablieferung des Transportgutes verbrieft (§ 444 HGB); gebräuchlich nur i. d. Binnenschifffahrt
Zwei-, vier- oder fünftüriger, allseitig geschlossener PKW mit festem Dach (auch mit Schiebedach); i. d. R. mit Sitzplätzen für vier bis sechs Personen.