vom Frachtführer ausgestellte Urkunde, die die Verpflichtung zur Ablieferung des Transportgutes verbrieft (§ 444 HGB); gebräuchlich nur i. d. Binnenschifffahrt
Im Dt. Reich seit 1919, in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 die Gliedstaaten, die bis 1918 "Bundesstaaten" hießen (in der ehem. DDR wieder ab 1990 gebildet)