Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1837). Karlsruhe
  • Amt <Gemeindeverband>

    Name in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für kommunale Bundkörperschaften unterhalb der Kreisebene bestehend aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden ohne Selbstverwaltungsgarantie; in anderen Bundesländern haben sie andere Bezeichnungen (z.B.: Baden-Württemberg als Gemeindesverwaltungsverband, in Bayern und Thüringen als Verwaltungsgemeinschaft, in Sachsen als Verwaltungsverband)
  • Beamter

    Berufsbeamter / Staatsbeamter / Beamtentum / Berufsbeamtentum / Beamte
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  • Behörde

    Agentur <Behörde> / Staatliche Behörde / Verwaltungsbehörde / Verwaltungsinstanz
  • Gemeindegebiet

    Gemeinde / Gebiet / Gemarkung / Gemeindebann
  • Innere Sicherheit

    Sicherheitspolitik <Innenpolitik> / Staatssicherheit / Öffentliche Sicherheit
  • Länder

    Flächenländer / Bundesland <Deutschland> / Bundesländer <Deutschland> / Land <Deutschland, Gliedstaat>
    Im Dt. Reich seit 1919, in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 die Gliedstaaten, die bis 1918 "Bundesstaaten" hießen (in der ehem. DDR wieder ab 1990 gebildet)
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  • Stadt

    Stadtgebiet <Stadt> / Städte