Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1867). Karlsruhe
 
  • Absatz

    Unternehmen / Absatz / Warenabsatz
  • Abstimmung

    Abstimmungsprozess / Abstimmungsverfahren / Stimmabgabe / Abstimmungsverhalten
  • Alterspräsident

    An Lebensjahren ältestes Mitgl. e. kollegialen Gremiums, bes. e. Parlaments
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  • Ära

    Zeitrechnung
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  • Ausgaben

    Monetäres Äquivalent der beschafften Menge an Gütern und Dienstleistungen durch Abfluss von Zahlungsmitteln und/oder Eingehen von Verbindlichkeiten.
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  • Ausländer

    Ausländischer Erwachsener
  • Aussaat

    Saat / Saattechnik / Aussaattechnik
  • Beamter

    Berufsbeamter / Staatsbeamter / Beamtentum / Berufsbeamtentum / Beamte
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  • Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).