Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1926). Karlsruhe
  • Eid

    Schwur
  • Gesetz

    Gesetzliche Regelung / Gesetze
    Verwendet für das Recht: Jede Rechtsnorm, hoheitliche Anordnung eines gesetzgebenden Organs, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgem. verbindl. Regelungen enthält (G. im materiellen Sinne); jeder Beschluss, der im verfassungsmäßig vorges. förml. Gesetzgebungsverfahren ergangen ist (G. im formellen Sinne).
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  • Reichsgesetzblatt

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  • Todesfall

    Sterbefall / Trauerfall
    Benutzt für das Organisatorische und Rechtliche um den eigenen Tod herum oder denjenigen von Familienangehörigen. Für die abstrakte Vorstellung in Religion, Theologie, Philosophie sowie den physiolog. u. psych. Abschluss d. Sterbens verwende SW Tod
  • Umkehrschluss

    Argumentum e contrario
  • Unterschrift

    Unterfertigung / Unterzeichnung / Signatur <Unterschrift>