Generalintendanz der Großh. Civilliste. Nr: 8156. Karlsruhe, den 18. November 1918. Den Arbeiter-und Soldatenrat betr. Nach Mitteilung des Ministers des Auswärtigen hat sich der Soldatenrat verpflichtet, sich jeder Einmischung in den Dienstbetrieb der Civilbehörden zu enthalten. Wir weisen deshalb die dortige Stelle an,etwaigen Verlangen der Soldatenräte irgendwelcher Art nicht stattzugeben und uns von etwaigen Anforderungen sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Den eine Forderung stellenden Mitgliedern des Arbeiter- und Soldatenrats ist zu sagen, sie möchten sich entsprechend dem ge- troffenen Abkommen an den Herrn Minister des Auswärtigen wenden. v. Engelberg An die Gr. Kunsthalle Hier Egner
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