Karlsruhe, den 15. Mai 1901. General-Intendanz der Grossherzoglichen Civilliste Das Ateliergebäude Hoffstraße 3 dahier betr. No 2883. Großh: Hofzahlamt wird hiermit angewiesen dem Großh: Galerie- Direktor, Professor Thoma hier für die von seinen Schülern in Sgraffito ausgeführten beiden Wandgemälde an dem Ateliergebäude No 3 der Hoff- Straße zur geeigneten Vertheilung an die bei der Ausführung betheilig- ten den Betrag von 4400 M. Viertausend Vierhundert Mark alsbald auszuzahlen und auf den mit unserer Verfügung vom 6. April 1898 1318 bewilligten Kredit von 150000 M- unter Rech. Abth. IV pos. 5 in Ausgabe zu verrechnen. II. Hiervon beehren wir uns Seine Hoch- wohlgeboren Herrn Galeriedirektor, Seiner Hochwohlgeboren Herrn Galeriedirektor, Professor Thoma Dahier.