Praes: den 24 8.en 1802 Freiburg 15 Octob. 1802. Hochwohlgeborner Freyherr!
Das geehrteste vom 2 hab ich am 11 d. M. richtig erhalten; und dient hierauf rückantwortlich. 1) beziehe ich mich auf mein Aters Schreiben vom 8 d. 2) Liegt nichts daran, ob schnell oder langsam Iro Fordrung durch Artel erlediegt wird; indem ich noch der Madame la Côte der Execution gegen H. Baron von Wächter betreibe, und bringe ich die Herrschaft zur Vortreibung. so bleibt Iro Fordrung allzeit in Deposito, weil sie vor der la Côt. vorgemerkt ist.