Entwurf eines vertrages zwischen dem fhrrn. Joseph von Laszberg zu Meersburg und Herren M. Meck Buchhaendler zu Constanz . 1. Herr Meck übernimmt kaeuflich von dem freiherrn I. von Laszberg alle vollständige exemplare seines in vier bänden gedrukten Liedersaales, mit ausname von zwanzig exemplaren, welche der verkaeufer sich vor- behaltet. x 20 vom 5ten band 2. Herr Meck übernimmt auch die incompleten exemplare, in soweit einzelne bände derselben vollständig sind. 3. Herr Meck übernimmt auch alle exemplare des als vierten band dieser Sammlung gedruk- ten Nibelunge liedes, welche über die zal der ganz completen bände dieser sammlung vorhanden sind. 4. Herr Meck wird das auslesen, vervollstän- digen und collationiren der bände aus den vorhandenen bücherpaken auf seine allei- nige kosten besorgen. 5. Der Verkaeufer wird dem Kaeufer, A. die zu dieser Sammlung gehörigen kupferblatten, B. die hiezugehörigen abdrüke der fac- similes, C. die Titelblätter und D. die beson- ders gedrukten Register, zu handen stellen. 6. Die exemplare werden von dem kaeufer erst nach geleisteter zalung abgenommen. ⌜von fl 2000 7. Herr Meck bezalt an den fhrn v. Lassberg binnen* wochen, nach abschlusse des gegenwärtigen vertrages, * am 15ten Janr 1646 den Rest a.) für vollständige exemplare des lieder- saales: zwoelf reichsgulden. b.) für einzelne complete bände desselben, so wie für einzelne bände des Nibelungeliedes, zwei und einen halben reichs gulden. 8. Da von dem verkaeufer die kupferblatten und schrift abdrüke mit ubergeben werden, aus welchen felende blätter durch ab- oder über-druk ersezzt werden können; so ist derselbe in dieser beziehung für completirung der exemplare nicht haftend; dasselbe ver- stehet sich von den Titelblaettern. 2. 15.