Meersburg den VIten Jenner 1845. DAS Bürgermeisteramt Grossherzoglich Badischen Stadt der Meersburg . Empfang Schein über 29 f 15 x, Die Unterzeichnete Stelle bescheinigt, daß die baare Bezahlung des Kaufsschillings, erstes ab 450 f für einen Rebgarten Urb 20. Pag 149 von Josef Hans alt, mit zwanzig und neun Gulden nebst 15 Kreutzern Zins ab 67 tagen à 5% Durch Freiherren Josef von Laßberg am oben bezeichneten Tage richtig anher geleistet worden ist. G. b. Bürgermeisteramt Riedlinger
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