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Nr. 18 BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG 153 gung ssilen ihlen- c uns rholt chluß rrder- 1 , daß über- daher lufge- rasses zwar l, daß atten, Diese i'rden. Ver- ß sich wird, äwisse tid die h ein- resell- 3r Ge- u ent- iß zur it, wie 7oche. ugung u An¬ gefügt aner- nk in haften wird ie Be- In- mften ißiger- tserate utsch- ilt sie hische arbeit nd, so Island. Tarif- erkehr Merk¬ merkblatt), enthaltend eine Zusammenstellung der im Verkehr mit den Niederlanden, Belgien-Luxemburg, dem Saargebiet, Frankreich, der Schweiz und Liech¬ tenstein erforderlichen Begleitpapiere. Das frühere, unter dem 15. September 1922 im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekanntgegebene Merkblatt nebst Ergänzungen wird hierdurch aufgehoben. Geschlossene Briefe mit zollpflichtigem Inhalt. Warnung. Ausländische Postverwaltungen, nach deren Gebieten geschlossene Briefe mit zollpflichtigem ■ Inhalt zugelassen sind, klagen darüber, daß nur ein ge¬ ringer Teil dieser Sendungen mit dem vorgeschriebenen grünen Zettel versehen ist. Zum Vorteil der Absender wie der Empfänger wird darauf hingewiesen, daß auf solchen Sendungen der grüne Zettel (Art, Gewicht und Wert der Ware) nicht fehlen darf, da sonst die Gefahr besteht, daß die Briefe zurückgeschickt, beschlagnahmt oder mit Zollstrafen belegt werden. Blitzpakete nach dem Auslande. Die Deutsche Reichspost nimmt vom 1. Juli an Pakete unter der Bezeichnung „Blitzpakete“ zur Beförderung mit den Luxuszügen (Blitzzügen) nach den nachbenannten Orten an: 1. mit dem Nordexpreß nach Warschau, Riga, Re¬ val (Talinn), ferner nach Brüssel und Paris sowie mit dem anschließenden Südexpreß nach Madrid und Lissabon; 2. mit dem Orientexpreß nach Wien, Budapest, Bukarest und auch nach Paris; 3. mit dem Simplon-Orientexpreß nach Agram (Za¬ greb), Belgrad, Sofia, Konstantinopel, Salo¬ niki und Athen. Die Versendungsbedingungen und die Gebührentafel für die Blitzpakete sind in einem besonderen Heft über¬ sichtlich zusammengestellt, das mit dem am 1. Juli er¬ schienenen neuen Paketpostbuch an allen Paketschaltern ausliegt. Die wichtigsten Bestimmungen sind im folgenden zusammengestellt. Das Höchstgewicht ist auf 20 kg, die größte Länge, Höhe und Breite auf je 100 cm festgesetzt. Als Verpackung sind Kisten oder Leinenpapier, nach Estland und Lettland nur Kisten zu nehmen. Der Absender hat auf Paket und Paketkarte den Ver¬ merk „Blitzpaket“ niederzuschreiben und beizufügen: a) zwei Rechnungsabschriften, bei Paketen nach Frankreich nur eine, die jedoch von der zuständigen Handelskammer und dem zuständigen französischen Konsul zu beglaubigen ist, b) einen statistischen Anmeldeschein, c) Zollinhaltserklärungen in der Anzahl, wie sie in der Gebührentafel angegeben ist, unter Benutzung des für den internationalen Eisenbahnverkehr vorge¬ schriebenen Vordrucks (Zolldeklaration); bei Pa¬ keten nach Österreich muß jedoch der im Eisen¬ bahnverkehr mit diesem Lande übliche besondere Vordruck benutzt werden. Die Gewichtsgebühren sind getrennt nach den Stufen von 5, 10 und 20 kg in einer Summe in der Gebührentafel angegeben; hierzu tritt in jedem Falle die Versicherungs¬ gebühr von 1 RM. für die ersten 100 RM. und von 50 Pf. für jede weitere 50 RM.; im Verkehr mit einigen Haupt¬ ländern ist diese Versicherungsgebühr um die Hälfte billiger. Zugrunde gelegt wird der in der Inhaltserklärung angegebene Wert, höchstens 20000 RM.; es besteht also Zwangsversicherung. Von der Aufgabepostanstalt bis an den Sammelpunkt für den Luxuszug werden die Pakete als dringend, wie die eilige Briefpost, befördert. Sie reisen über die Grenzen hinweg ohne Umladung bis zum Bestimmungsort . Nur die Pakete nach Madrid müssen an der Grenze verzollt werden; Ricmpp-Weine werden überall bevorzugt! Christian l^icmpp, Karlsruhe Weinkellereien Telephon 168 und 169 die Allgemeine Transport-Gesellschaft, Hauptgeschäft in Berlin NW 5, Quitzowstr. 11—17, die von der Deutschen Reichspost mit der Vermittlung betraut ist, legt den Zoll¬ betrag im Grenzort Irun aus und zieht ihn durch Nach¬ nahme von dem Empfänger ein. Die Empfänger werden sofort nach Ankunft des Pakets benachrichtigt; sie können das Paket entweder selbst bei der Zollstelle am Bahnhof abholen oder die Stelle, von der sie die Nachricht erhalten haben, mit der Verzollung be¬ auftragen. Für die Gewährleistung, für Nachfragen, Unzustell- barkeitsmeldungen usw. gilt das gleiche wie für Wert¬ pakete im Weltpostverkehr. Die hauptsächlichsten Vorteile des Blitzpaketdienstes sind also: 1. schnelle Beförderung, Zeitgewinn für Pakete nach Portugal, Türkei, Griechenland 10—16 Tage, 2. billige Verpackung, da weniger Umladungen nötig und Seeweg bei vorgenannten Ländern vermieden wird, 3. beschleunigte Verzollung; die Pakete kommen nicht mit der Masse der Postpakete in das Zollamt des Bestimmungslandes, sondern werden am Bestim¬ mungsbahnhof zumeist wie Reisegepäck schnell zoll¬ amtlich abgefertigt, 4. auch umfangreiche Pakete sind zugelassen; Höchst¬ maße 100:100:100 cm. Folgende Gegenüberstellung läßt den Zeitgewinn und die Gebühren für einige Orte erkennen: Lissabon, statt 14 Tage Laufzeit nur 5 Tage, Gebühr 40.50 RM., Konstantinopel, statt 21 Tage Laufzeit nur 4 Tage, Gebühr 38,85 RM., Saloniki, statt 12 Tage Laufzeit nur 4 Tage, Gebühr 87,85 RM., Athen, statt 16 Tage Laufzeit nur 4 Tage, Gebühr 40,35 RM. Bukarest, statt 21 Tage Laufzeit nur 2 Tage Gebühr, 38.50 RM., Brüssel, statt 5 Tage Laufzeit nur 15 Stunden, Ge¬ bühr 18,85 RM. Besonders geeignet für den Versand mit Blitzzügen erscheinen: wertvolle Kleider und Stoffe, Seiden und Spitzen, optische, elektrische und photographische Instru¬ mente, Filme, wertvolle Zeitschriften und Akten, dringend gebrauchte Ersatzteile aller Art, Gold- und Silberwaren, chemische Erzeugnisse. Die Ausdehnung dieses Schnelldienstes auf Rußland und Italien sowie die Zulassung des Nachnahme Verkehrs ist vorgesehen, zunächst sollen indessen die Erfahrungen abgewartet werden, die der neue Dienst ergibt. Worauf sind die Schwierigkeiten im Paketverkehr mit Spanien zurückzuführen ? (Merkblatt des Reichspostministeriums.) 1. Spanien hat keine Binnenzollämter; alle ein¬ gehenden Waren müssen daher an der französisch-spani¬ schen Grenze oder, wenn sie mit Schiff eingehen, in be¬ stimmten Hafenorten der Zollbehörde vorgeführt werden. 2. Die spanische Post, im Gegensatz zur Deutschen Reichspost, führt den zwischenstaatlichen Postpaketdienst nicht selbst aus, sondern läßt ihn durch die spanische |