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Nr. 18
BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG
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Merk¬
merkblatt), enthaltend eine Zusammenstellung der im
Verkehr mit den Niederlanden, Belgien-Luxemburg,
dem Saargebiet, Frankreich, der Schweiz und Liech¬
tenstein erforderlichen Begleitpapiere.
Das frühere, unter dem 15. September 1922 im Tarif-
und Verkehrsanzeiger bekanntgegebene Merkblatt nebst
Ergänzungen wird hierdurch aufgehoben.
Geschlossene Briefe mit zollpflichtigem Inhalt.
Warnung. Ausländische Postverwaltungen, nach
deren Gebieten geschlossene Briefe mit zollpflichtigem
■ Inhalt zugelassen sind, klagen darüber, daß nur ein ge¬
ringer Teil dieser Sendungen mit dem vorgeschriebenen
grünen Zettel versehen ist. Zum Vorteil der Absender
wie der Empfänger wird darauf hingewiesen, daß auf
solchen Sendungen der grüne Zettel (Art, Gewicht und
Wert der Ware) nicht fehlen darf, da sonst die Gefahr
besteht, daß die Briefe zurückgeschickt, beschlagnahmt
oder mit Zollstrafen belegt werden.
Blitzpakete nach dem Auslande.
Die Deutsche Reichspost nimmt vom 1. Juli an Pakete
unter der Bezeichnung „Blitzpakete“ zur Beförderung mit
den Luxuszügen (Blitzzügen) nach den nachbenannten
Orten an:
1. mit dem Nordexpreß nach Warschau, Riga, Re¬
val (Talinn), ferner nach Brüssel und Paris sowie
mit dem anschließenden Südexpreß nach Madrid
und Lissabon;
2. mit dem Orientexpreß nach Wien, Budapest,
Bukarest und auch nach Paris;
3. mit dem Simplon-Orientexpreß nach Agram (Za¬
greb), Belgrad, Sofia, Konstantinopel, Salo¬
niki und Athen.
Die Versendungsbedingungen und die Gebührentafel
für die Blitzpakete sind in einem besonderen Heft über¬
sichtlich zusammengestellt, das mit dem am 1. Juli er¬
schienenen neuen Paketpostbuch an allen Paketschaltern
ausliegt. Die wichtigsten Bestimmungen sind im folgenden
zusammengestellt.
Das Höchstgewicht ist auf 20 kg, die größte Länge,
Höhe und Breite auf je 100 cm festgesetzt. Als Verpackung
sind Kisten oder Leinenpapier, nach Estland und Lettland
nur Kisten zu nehmen.
Der Absender hat auf Paket und Paketkarte den Ver¬
merk „Blitzpaket“ niederzuschreiben und beizufügen:
a) zwei Rechnungsabschriften, bei Paketen nach
Frankreich nur eine, die jedoch von der zuständigen
Handelskammer und dem zuständigen französischen
Konsul zu beglaubigen ist,
b) einen statistischen Anmeldeschein,
c) Zollinhaltserklärungen in der Anzahl, wie sie in der
Gebührentafel angegeben ist, unter Benutzung des
für den internationalen Eisenbahnverkehr vorge¬
schriebenen Vordrucks (Zolldeklaration); bei Pa¬
keten nach Österreich muß jedoch der im Eisen¬
bahnverkehr mit diesem Lande übliche besondere
Vordruck benutzt werden.
Die Gewichtsgebühren sind getrennt nach den Stufen
von 5, 10 und 20 kg in einer Summe in der Gebührentafel
angegeben; hierzu tritt in jedem Falle die Versicherungs¬
gebühr von 1 RM. für die ersten 100 RM. und von 50 Pf.
für jede weitere 50 RM.; im Verkehr mit einigen Haupt¬
ländern ist diese Versicherungsgebühr um die Hälfte
billiger. Zugrunde gelegt wird der in der Inhaltserklärung
angegebene Wert, höchstens 20000 RM.; es besteht also
Zwangsversicherung.
Von der Aufgabepostanstalt bis an den Sammelpunkt
für den Luxuszug werden die Pakete als dringend, wie die
eilige Briefpost, befördert. Sie reisen über die Grenzen
hinweg ohne Umladung bis zum Bestimmungsort . Nur die
Pakete nach Madrid müssen an der Grenze verzollt werden;
Ricmpp-Weine
werden überall bevorzugt!
Christian l^icmpp, Karlsruhe
Weinkellereien Telephon 168 und 169
die Allgemeine Transport-Gesellschaft, Hauptgeschäft in
Berlin NW 5, Quitzowstr. 11—17, die von der Deutschen
Reichspost mit der Vermittlung betraut ist, legt den Zoll¬
betrag im Grenzort Irun aus und zieht ihn durch Nach¬
nahme von dem Empfänger ein.
Die Empfänger werden sofort nach Ankunft des Pakets
benachrichtigt; sie können das Paket entweder selbst bei
der Zollstelle am Bahnhof abholen oder die Stelle, von der
sie die Nachricht erhalten haben, mit der Verzollung be¬
auftragen.
Für die Gewährleistung, für Nachfragen, Unzustell-
barkeitsmeldungen usw. gilt das gleiche wie für Wert¬
pakete im Weltpostverkehr.
Die hauptsächlichsten Vorteile des Blitzpaketdienstes
sind also:
1. schnelle Beförderung, Zeitgewinn für Pakete nach
Portugal, Türkei, Griechenland 10—16 Tage,
2. billige Verpackung, da weniger Umladungen nötig
und Seeweg bei vorgenannten Ländern vermieden
wird,
3. beschleunigte Verzollung; die Pakete kommen nicht
mit der Masse der Postpakete in das Zollamt des
Bestimmungslandes, sondern werden am Bestim¬
mungsbahnhof zumeist wie Reisegepäck schnell zoll¬
amtlich abgefertigt,
4. auch umfangreiche Pakete sind zugelassen; Höchst¬
maße 100:100:100 cm.
Folgende Gegenüberstellung läßt den Zeitgewinn und
die Gebühren für einige Orte erkennen:
Lissabon, statt 14 Tage Laufzeit nur 5 Tage, Gebühr
40.50 RM.,
Konstantinopel, statt 21 Tage Laufzeit nur 4 Tage,
Gebühr 38,85 RM.,
Saloniki, statt 12 Tage Laufzeit nur 4 Tage, Gebühr
87,85 RM.,
Athen, statt 16 Tage Laufzeit nur 4 Tage, Gebühr
40,35 RM.
Bukarest, statt 21 Tage Laufzeit nur 2 Tage Gebühr,
38.50 RM.,
Brüssel, statt 5 Tage Laufzeit nur 15 Stunden, Ge¬
bühr 18,85 RM.
Besonders geeignet für den Versand mit Blitzzügen
erscheinen: wertvolle Kleider und Stoffe, Seiden und
Spitzen, optische, elektrische und photographische Instru¬
mente, Filme, wertvolle Zeitschriften und Akten, dringend
gebrauchte Ersatzteile aller Art, Gold- und Silberwaren,
chemische Erzeugnisse.
Die Ausdehnung dieses Schnelldienstes auf Rußland
und Italien sowie die Zulassung des Nachnahme Verkehrs
ist vorgesehen, zunächst sollen indessen die Erfahrungen
abgewartet werden, die der neue Dienst ergibt.
Worauf sind die Schwierigkeiten im Paketverkehr mit
Spanien zurückzuführen ?
(Merkblatt des Reichspostministeriums.)
1. Spanien hat keine Binnenzollämter; alle ein¬
gehenden Waren müssen daher an der französisch-spani¬
schen Grenze oder, wenn sie mit Schiff eingehen, in be¬
stimmten Hafenorten der Zollbehörde vorgeführt werden.
2. Die spanische Post, im Gegensatz zur Deutschen
Reichspost, führt den zwischenstaatlichen Postpaketdienst
nicht selbst aus, sondern läßt ihn durch die spanische