Südkurier : Tagblatt für Bodensee, Schwarzwald und das obere Donaugebiet : (8.11.1949) 132. Konstanz
  • Ruhestand

    Ruhestandsalter
    Rechtsstellung eines in der Regel auf Lebenszeit berufenen Beamten oder Geistlichen nach Beendigung des aktiven Dienstes