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An des ehemaligen Kurhessischen herren Ministers Dr. Hassenpflug, Exzellenz!
Der verwandte meiner freunde(Grimm) und der freund meiner verwandten(Haxthausen), kann es mir nicht verübeln, wenn ich aus unwissenheit, in der titulatur etwas zuviel oder zu wenig getan habe. Der wunsch meinem lieben Jacob Grimm einige nachricht von mir zu geben, und meine abermalige unwissenheit rüksichtlich seines gegenwärtigen aufenthaltes, veranlassen mich die freiheit zu nemen und diese zeilen an seinen herren schwager einzuschliessen, dem sein aufenthalt wol bekannt sein muss. ich benuze diesen anlass dem manne, dem: nec civium ardor prava iubentium, neque vultus instantis tyranni, mente quatit solida, nicht ein lob zu spunden; sondern aus reinem vollen herzen gluk zu wünschen, daß gottes gnade im mut und standhaftigkeit gab, sich über das schiksal zu erheben und seine ere, als im integer vitae, vor aller welt zu bewaren. Sie zweiflen wol nicht hochvererter Herre! daß, so kurz und iung auch unsere bekanntschaft ist, ich und die meinigen an den lezten, Sie und die Irigen so schmerzlich berürenden begebenheiten, den aufrichtigsten und lebhaftesten anteil genommen haben, und eben dieser anteil muss mich entschuldigen, wenn ich mir die freiheit unaufgefordert neme, den wunsche auszusprechen, daß Ire gegenwärtige lage, sich bald, wenn auch nicht sogleich auf eine so vorteilhafte, als die vorige war, doch auf eine für Sie erenvolle weise ändern möchte!. Dazu mein hochvererter Herr! scheint mir sich eben iezt eine gelegenheit dar zu bieten. In einem der kleineren souverainen staaten des südlichen Teutschlandes ist die stelle eines Regierungs- und Hofgerichts-Directors erlediget. Da die finanzen eines kleinen landes nicht viele anstellungen gestatten, ich glaube kaum 4–5 raete, so folgt daraus, daß der Director dieser beiden collegien nicht blos die arbeiten aus zuteilen; sondern auch selbst Referate zu übernemen und auszuarbeiten hat, nebst deme wird derselbe auch zu versendungen und politischen negociationen verwendet; ist aber, ausser seinem amtlichen geschäfts kreise, von dem fürstlichen hofe ganz