Sie würden mich verbinden, wenn Sie verertester Herr und freund! der behauptung: daß das bî in gedichten des XII und XIII J. H. häufig den accusativ regiere, einige beispiele aus oberteutschen ged: beifügen wollten: mir sind keine solche bekannt, gegen die man nicht zweifel erregen könnte. auf den I teil von von der Hagens sagen: Maneß: sammelung bin ich in so weit begierig, als ich wol daraus werde manches kennen lernen, wo vor ich mich bei bearbeitung des Cod: Weingart: werde zu hüten haben. Meine nachrichten über die Maneß: smmlng, L. S. Teil II. vorbericht XLIII. Sq: haben noch nähere urkundl: bestätigung erhalten; Rüdger Maneß der Scholaster am großen chorherrenstift zu Zürch war, machte kurz vor seinem ad 1303. erfolgten tode, ein testament, welches Heinrich von Klingenberg , bischof zu Constanz und Propst zu Zürich bestätigte. Es ist ganz falsch, was Bodmer so kek behauptet, daß er bis 1328 noch in Ur- kunden vorkomme; denn sein vater der Burgermeister , focht im Iar 1304 schon das zu gunsten 4 unehelicher töchter von seinem son ge- machte Testament gerichtlich an; verlor aber den prozess. Nach der nachricht des Prof. Schwab, ist der Codex eigentlich nur von einer hand geschrieben, und eine zweite aber gleichzeitige schrift, kommt nur 3-4 mal vor, bei eingeschalteten sängern; es ist also ungezweifelt der scholaster, wenn nicht der schreiber, doch der jenige, der, vermutl: aus auftrag Heinrichs von Klingenberg, den codex in seiner schule fertigen ließ und die Arbeit leitete. daraus erfolgt, daß man den Codex nicht später als vom jare
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