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Die Regesten des Stiftes Kreuzlingen, Cantons Thurgau. 37
386. 1477. 8. Jan.
387. 1478. 20. April.
388. 1478. 24. Sept.
389. 1479. 16. Febr.
390. 1479. 9. März.
391. 1479. 16. Jun.
392² 1480. 29. Febr.
393. 1480. 29. Febr.
394. 1480.
3. Jul.
395. 1480.
396. 1481. 2. Jan.
397. 1481. 24. Jan.
398. 1481. 16. Nai.
399. 1481. 7. Jul.
Abt Caspar kauft von Rudolf Bruchli von Winterthur und Anna Ehinger Haus Hof und Baumgarten, genannt das Liechtengut, am See, gegen ein Leibding von 10 Gulden und 10 Fastnachthühnern.
Dem Hans von Randegg fällt in Folge Gantbriefs über einen zu Stein versteigerten Zins, 1½ Viertel Kernen aus einem Weingarten zu Trüllikon zu.
Vor dem Officialat werden die Neubrüche und Zehnten zu Trüllikon dem Pfarrherrn Hermann Stigleder in Laufen zuerkannt und Creuzlingen mit seinen Ansprüchen abgewiesen.
Hans Waldmann und Felix Schwarzmaurer, beide Ritier und Burgermeister von Zürich , sprechen den Neubruch- zehnten zu Trüllikon dem Pfarrherrn Hermann Stigleder in Laufen zu und legen dem Abte Caspar in Creuzlingen auf, für Herman 19 Gulden Kosten bei dem geistlichen Gerichte zu zahlen und an die übrigen Kosten denselben vier Jahre lang jährlich 10 Gulden zu vergüten.
Die von Truttikon , Trüllikon , Nieder-Marthaln, Wildispuch, Ober-Marthaln und Orlingen klagen gegen Hans von Randegg und Jakob von Landenberg zu der Hohen Landenberg bei dem Rathe in Zürich , dass sie zu hart gehalten werden und werden auf einen Rathstag zu erscheinen eingeladen.
Jacob Paier zu Hagenwil , als Inhaber des Kirchensatzes zu Weinfelden , fordert den kleinen Zehnten von Akern, die in Wiesland umgewandelt oder als Hofstätte verwendet wurden; St. Stephan zu Constanz als Eigenthümer des grossen Zehntens verweigert diess und fordert den grossen Zehnten, von den in Akerland umgebrochenen Wiesen. Abt Ulrich Von St. Gallen entscheidet in Minne, dass von solchem Land St. Steph. 2 Jahre, der Paier das dritte Jahr den Zehnten beziehen solle. 5
Die Conventualen von Creuzlingen, Joh. Gnepser, Jacob Ulmer und Heinrich Spurius(Gurras) führen im Namen ihres Abtes Klage vor dem Vogt von Kyburg , auf dem Rathhause zu Winterthur , dass einige rechte Gotteshaus- leute von Hagenbuch dem Stifte zu schwören und Huldigung zu leisten sich weigern; diese erwiedern, dass sie freie Gottesleute seien, in die hohe und niedere Jurisdiction zu Kyburg gebörig. Urtheil: sie seien der Abtei Creuzlingen nur pflichtig, die Fastnachthühner, Hauptfälle und die Strafen für Heurathen in die Ungenossame 2u
Eentrichten.-michl-Ahs--AbNTen.
Auf die gegen Ulin und Cunlin Steinemann von Hagenbuch durch die oben genannten Herren vorgebrachte Klage, dass sie ohne der Abtei Bewilligung mit Weiben sich verändert und entgenossamet hätten, und nach Er- widerung der Beklagten , dass sie 20 Jahre lange darum nicht angesprochen Worden seien, dass sie auch nicht Ausländerinnen gechlicht hätten, wurden die Steinemann von dem Vogt von Kyburg verfällt, dem Stift den ge⸗ hörigen Abtrag zu thun.
Acht Cardinäle verleihen dem Ulrichsstifte zu Creuzlingen 100 Tage Ablass für alle, welche daselbst die Feier des heiligen Ulrich und der heil. Afra, des heil. Andreas, der feria secunda paschatis und die Kirchweihe begehen.
Der Rath von Zürich entscheidet, dass die von Truttikon , Trüllikon , Niedermarthale, Wildispuch, Obermarthale und Orlingen dem Hans von Randegg die jährlichen Zinse und Gülten abzutragen, sonst aber nicht mehr zu leisten haben als andere Bewohner der Grafschaft Kyburg zu Benken , Uhwisen, Flurlingen .
Indem der bischöfl. Generalvikar den am 3. Juli 1480 erworbenen Ablass des Stiftes Creuzlingen auskündet, lügt er noch 40 Tage Ablass bei.
Abt Johannes vergleicht sich mit Hermann Stigleder Pfarrherrn in Laufen, demselben nämlich gegen Verzicht⸗ eistung auf den Neugreutzehnten in Trüllikon jährlich 4 Mütt Kernen und 3 Saum Wein zu geben.
Bischof Otto legt den zwischen Abt Joh. von Creuzlingen und dem Conventual Cunrad Spurius(Gurras) wegen einiger dem leztern von Abt Casper versprochenen Gülten obwaltenden Span bei: Spurius soll lebenslänglich die Pfarrei Awangen behalten, vom Stifte jährlich ein halbes Fuder Wein und 10 Mätt Kernen beziehen und Wenn er nach Creuzlingen komme, 3—4 Tage das Gastrecht geniessen mögen, kür allfällige Disciplinarfehler nicht dem Abie, sondern dem Bischofe als seinem Ordinario verantwortlich sein.
Abt Johannes(der Rotenburger , zugenannt Piscator) und Convent zu Creuzlingen verkaufen die Höfe Wach- soltswiler, Zogenwiler, Nemetschwiler und andere Zinse an die Stadt Ravensburg und versprechen den Grafen Ulrich von Montfort für die aus jenen Höfen in das Vogteirecht Kelen gehende Vogteisteuer, jährlich 1 Pf. 18. Schill. Pfenn. 1 Scheffel Vesen, 2 Scheffel 6 Vierl. Haber, 4 Hühner schadlos zu halten.