Entzwischen dem Freiherrn Joseph von Laszberg zu Meersburg und dem Herren Bildhauer N. Ahorn zu Constanz , ist unter endesgeseztem tage, nachfolgender Vertrag geschlossen worden: 1. Herr Ahorn übernimmt, den dem F. H. von Laszberg eigentümlich zugehörigen, acht franz: schuhe langen, 4 vier solcher schuhe breiten und einen schuche dicken roten Marmor(der Grabstein des lezten Monprat von Spiegelberg ), nach seiner ganzen laenge in zwei gleich große stüke zu versaegen, und aus diesen zwei ganz gleiche tischplatten zu machen, an denselben zu allen 4 seiten, nach vorgezeigtem Karniess zu bauen, und solche so wol auf der Oberflaeche, als an allen seiten abzuschleiffen und glanz hell zu poliren. 2. Übernimmt Herr Ahorn den transport besagter steine von dem gegenwärtigen lager bis in den hof des alten schlosses zu Meersburg auf seine kosten, und hat daher für vorige lagerung und transport des Marmors um so weniger etwas weiteres zu fordern, als er dafür unterm heutigen schon 4 kronen erhalten hat. 3. Der F. H. von Laszberg bezalt für die oben erwaente arbeit und mühewaltung
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