wann die beiden Tischtafeln geschliffen, polirt und zum Transport nach Meersburg fertig sein werden, und dann die lezten fünf Louisd'ors, wann die erwänten Tischplatten von Herren Ahorn Siebenzig und zwei Gulden in dem Bibliothek zimmer zu Meersburg auf ire gehörigen füße gesezt sein werden. 5. Für vollendung dieser obengemeldeten handlungen, ist der zeitraum von heute bis zum ersten Brach- laufenden Jares monats bestimmt, nach ablauf dessen der fhrr. von Laszberg, bei unvollendeter arbeit nichts mer zu bezalen und seine steine frei zurükzunemen ermächtiget sein solle. Dessen zur Urkund ⌜ haben sich unterzeichnet: Eppishausen am 16 März 1838. Ioseph von Laszberg. ⌜ wurde dieser Vertrag doppelt aus gefertigt, von beiden Theilen unter- schrieben und jedem Contrahenten ein Exemplar zugestellt. –
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