Waschküche vorbehalten, und der Ge- fangenwärter so wie das Kieferei- Personale hat das Recht bis zur Räu- mung der Gefangenwärters-Wohnung die Waschküche unentgeldlich zu benutzen. 10. In dem Gefängnis Nº. 2. wird der Ofen mit Vorkaminthüre, die blokwände und das Beschläg von beiden Thüren vorbehalten, ebenso das Beschläg von einer Vorthüre. 11. Das neben diesem Gefängniß befind- liche Blokhaus und das Beschläg von einer weitern Vorthüre bleibt Eigenthum des Großherz: Aerars. 12. In dem Gefängniß Nº. 3. werden eben- falst vorbehalten der Ofen mit Vorkamin- thüre, di Blokwände und das Beschläg non beiden Thüren.
zum Hauptmenü