der Minferialen des Stiftes Constanz zwischen dem Bischof und dem Grafen geschloßenen Vertrag bestättigte; sondern auch dabei festsetzte: daß der Uebergang über die Brücke künf- tig nicht nur zollfrei, sondern allen darüber in fremden Kriegsdienst ziehen wollenden Kriegsleuten verboten sein solle; Ferner, daß Meersburg welches von dem Bisthum Constanz entfremdet worden sei, in dem Fall daß Graf Mangold von Rohrdorf ohne eheliche Erben absterben würde, mit allen seinen Zugehörden wieder an das Bisthum Constanz zurückfallen solle. Hieraus ist ersichtlich daß Meersburg und die dazu gehörigen Höfe schon vor dem Jahr 1100. den Bischöfen von Constanz , wahrscheinlich durch eine kaiserliche, oder unter Bischof Gebehand, durch eine Welfische Vergabung, zugehört habe. den 25ten Diese Grafen von Rohrdorf weren ursprünglich keine Seehasen, ihr Stammschloß lag in einem Walde bei Meßkirch , den Benzenberg genannt, sie waren die Her- ren des Landstriches der zwischen der Ablach und der Donau lag; das Dorf Rohrdorf besteht noch; in welcher Zeit die Burg im nahgelegenen Walde Benzenberg, gänzlich zerstört wurde, ist noch unbekannt: wahrscheinlich in den Unruhen des interregnums von 1254–1273. – Sie starben aus, und eine Erbtochter brachte ihr Besitzthum in das Haus Waldburg, aus welchem der letzte Truchseß von Rohrdorf daßelbe durch letztwillige Verordnung, in das Haus der Freiherrn von Zymbern brachte. Meersburg fiel nach dem Tode des ohne männliche Nach- kommen verstorbenen Grafen Mangold von Rohrdorf an das Bisthum Constanz zurück; Ob und was für Urkunden das großherzoglich badische Staatsarchiv nach dieser Zeit über diese Stadt aufzuweisen hat, weiß ich nicht? – In dem hiesigen Stadtarchiv ist weder aus dem zwölften, dreizehnten noch vierzehnten Jahrhundert
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