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Antrag
Der
Budgetkommiſſſon der zweiten Kammer
zur
Frage der Verwertung der Rheinwaſſerkräfte.
Hohes Haus wolle:
1. der Großh. Regierung das Bedauern darüber ausſprechen, daß ſie dem in der 129. öffent lichen Sitzung der zweiten Kammer vom 16. Juli 1904 mit allen gegen eine Stimme angenommenen Antrag unter Ziffer J1:Vor Erteilung weiterer Konzeſſionen betreffs der Benutzung der Rhein waſſerkräfte zur Erzeugung von Elektrizität durch eine aus hervorragenden Technikern, Induſtriellen und anderen geeigneten Perſönlichkeiten zuſammen
geſetzte Kommiſſion eine Unterſuchung darüber an-
zuſtellen,
a) welches die für die öffentlichen Intereſſen des Landes oder einzelner Landesteile förderlichſte Art der Verwertung der im Rhein verhandenen Waſſerkräfte für ſtaatliche, insbeſondere für Zwecke des Eiſenbahnbetriebs, für die Zwecke öffentlich-rechtlicher Korporationen, privatwirt ſchaftlicher Genoſſenſchaften oder privater Unter nehmer iſt,
b) welche Stellen des Rheins ſich beſonders zur Verwendung für ſtaatliche Zwecke oder für die Zwecke öffentlich-rechtlicher Korporationen oder privatwirtſchaftlicher Genoſſenſchaften eignen und deshalb hierfür vorzubehalten ſind,
c) in welker Weife bei Überlaffung der Anlage und des Betriebs foler Einrichtungen an private Unternehmer die Jntereffen derjenigen Kreiſe, welche die Elektrizität zu öffentlichen oder
Beilage zum Protokoll der 145. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 3. Auguſt 1906.
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privaten Zweden benugen wollen, gewahrt und
gefichert werden fönnen, wie inĝbefondere der
Gefahr der Monopolifierung vorzubeugen ift, niht entfprohen, vielmehr eine forche Rommiffion nicht gebildet hat und in den Verhandlungen wegen Erteilung weiterer Konzeffionen an private Unternehmer wmnunter- brochen fortgeſchritten iſt,
2. ausſprechen, daß die von der Großh. Regierung vorgelegten Denkſchriften der Großh. Oberdirektion des Waſſer- und Straßenbaues über die Waſſerkräfte des Oberrheins von Neuhauſen bis Breiſach und ihre wirt ſchaftliche Ausnützung und der Großh. Generaldirektion der Staatseiſenbahnen über den elektriſchen Betrieb der Wieſentalbahn als Arbeiten dieſer Verwaltungsbehörden dem in der oben bezeichneten Sitzung einſtimmig ange nommenen Antrag unter Ziffer I 2 infofern niht ent- ſprechen, als fie niht die Ergebniffe der Unterfuhung einer Kommiſſion der oben angegebenen Mrt enthalten,
aber anertennen, dağ diefe DentfAriften um- faffendes und wertvolles Material zur Beurteilung der in Betraht fommenden Fragen enthalten,
3e erilaren,; dah die Frage, ob und inwieweit der Staai zur Ausnükung der im Rhein vorhandenen Waffer- fräfte gur Erzeugung von Eleftrizität Anlagen felbft bauen und betreiben und die gewonnene Cleftrizität zum Betrieb der Staateifenbahnen und in anderen Staatsbetrieben benützen und an Ge meinden oder andere öffentlich rechtliche Korpo rationen, an Genoſſenſchaften oder Private ab geben ſoll, und welche Stellen des Rheines ſich beſonders zur Verwendung für ſolche Betriebe eignen, ferner die Frage, ob und in welcher Weiſe etwa der Staat ſich an privatwirtſchaftlichen Unter nehmungen zur Verwertung der Rheinwaſſerkräfte finanziell beteiligen ſoll, noch nicht ſpruchreif und deshalb unausgeſetzt weiter zu verfolgen ſei, daß indeſſen ſolche Gefällſtrecken, welche für ſtaats eigenen Bau von Anlagen dieſer Art in Betracht kommen können, von einer Vergebung jetzt ſchon auszu ſchließen ſeien, 4. die Erwartung ausſprechen, daß durch eine alsbaldige Aenderung des Waſſergeſetzes die Einräumung der Nutzungsbefugnis am Rhein zur Ge