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Grvßherzoglich-BadischeS

Staats - und Regierungs - Blatt.

Carlsruhe, den 25. Januar 1822.

Ludwig von Gottes Gnaden,

Großherzog zu Baden, Herzog zu Zahltagen,

Landgraf zu Nellenburg, Graf zu Salem, Petershausen

und Hanau re. re»

Wir finden Uns gnädigst bewogen, in Bezug auf das Rescript vom I9ten Oktober 1820, welchem zufolge Wir der JustizSection Unseres Staats-Ministern, mit einstweiliger Ausnahme der Lehenssachen, und der Aufsicht über die Amts-Ne- visorate, das nämliche Verhaltniß zu dem kleno des Staats, Ministern, in welchem das vorige Justiz , Ministerium gegen dasselbe bestanden, zugewiesen haben, dieses Verhaltniß noch mehr dadurch zu begründen, und der öffentlichen Kennmißnahme noch näher zu bezeichnen, daß Wir Unsere bisherige Justiz - Section von der seither bestandenen Verbindung mit dem Staats-Ministerium entheben, und dieselbe als ein ganz für sich bestehendes Collegium unter der Benennung :

Großherzogliches oberstes Justizdepartement,

aw die Stelle des früher schon eingegangenen Justiz - Ministern, unter Beybehaltung des ihr durch Unser Rescript vom i9ten Oktober 1820 . zugewiesenen Wirkungskreises, sehen.

Wir ernennen demnach Unsern Staatsrath Baumgärtner zum Präsidenten' Unseres obersten Justizdepartements, so wie ferner zu Mitgliedern desselben

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