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K u r-B adischesRegierungs-Blatt.
Dienstags den 5ten Merz.
1805.
Mit Kurfürstlich Badischem gnädigstem Privilegs.
Landesherrliche Verordnung.
«Organisation des Sanitätswesens Allgemeine Grundsätze und Local Organisation.
Wir Carl Friedrich, von GOttes Gnaden, Marggrav zu Baden und
Hohberg, des heiligen Römischen Reichs Kurfürst, Psalzgrav bei Rhein , Fürst zuConstanz, Bruchsal und Euenheim, Landgrav zu Sausenberg, Grav zu Eberstein, Odenheim und Gmgenbach, auch Salem und Peterühausen, Herr zu Röteln, Badenweiler, Lahr, Mahlberg , Lichten«',, Reichenau und Oehningen rc.
haben nach Erwäaung aller einschlagenden Umstände beschlossen, die Organisation des Sa, nitätswesenS in Unsen, Landen auf folgende Hauptgrundsäße zu errichten:
Erstens,— ZunBeouf d->r leichtesten Zusammenwürknng der Staats und Sanitätsbeamteu sollen die Amtsbezirke der leztsren soviel möglich einen oder mehrere, den Gewaltsbezirken der Staatsbeamten gleiche Dist.iece umfassen, und gleiche Wohnsize haben, und nur da hiervon abgegangen werden, wo die übrige mitzuerwägende Umstände zu Erreichung des Zwecks dieser Organisation eine Ausnahme nothwendig machen.
Zweytens, — Fn, jeden solchen SanitätsAmlsBezirk oderjedes Physikat, sollen in der Regel zwey Beamte aus dem Sanitätsfache angestellet seyu, ein Erster und Vorgcsezter aus dem Fa, che der innen, Heilkunde, als Amtsphysikns (oder respective Stadt und Landphysikus, wo etwa die B^chassenheu des Sauitätsbezirks eine solche Theiluug des AmtSphysikats nothwen, dig macht- und einer aus dem Fach der Wund, und Hebarzneykuude als Landchirurg. Wo jedoch die Lage des Bezirks nicht möglich gemacht hätte, ihm eine solche Ausdehnung zu geben, d«., die Kosten solcher doppelten Sauitätsbeamten erleiden möchte, da soll ein, mit den ndthigstm Kenntnissen der inuern Heilkunde versehener, in dem Fach der Heb-und WuudArz, ney hinlänglich zugleich befähigter Beamter, als Staabsphysikus ausgestellt werden, so wie umgekehrt, da, wo es uöthig befunden wird, auch die erste oder zweyte Sanitätsbeamtenstelle in einem Bezirk verdoppelt seyu kann.
Drittens, — Der Physikus, als erster SamtatSbeamter hat in seinem Bezirk