s
164
XV.
April 1870 erlassenen Brückenordnungen für die fliegenden Brücken bei Rheinhausen und Leopoldshafen (Verordnungsblatt der Domänendirektion 1867 Seite 205 und 1870 Seite 31) im gleichen Einverständnisse durch neue Fährordnungen im Wege ortspolizeilicher Vorschriften ersetzt worden sind, werden dieselben hiermit aufgehoben.
Karlsruhe, den 22. Juli 1891.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Eisenlohr.
Vät. Jolly.
r..'-
Druck und Verlag von Malsch «L Vogel in Karlsruhe.