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Nr. XXI. 2^

Gesetzes- und Venirdmulgs - Wall

für das Großherzogthmn Baden.

Karlsruhe, Dienstag den 7. Juli 1885.

Inhalt.

Bekanntmachungen des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: die Organisation der Polytechnischen Schule betreffend; des Ministeriums des Innern: die Abänderung der Statuten der Spar- und Waisenkasse Buchen betreffend.

Vekanntmachuna.

(Vom 24. Juni 1885.)

Die Organisation der Polytechnischen Schule betreffend.

Seine Königliche Hoheit derGroßherzog haben mit höchster Staatsministerial- entschließnng vom 12. d. Bl. gnädigst zu genehmigen geruht, daß die BezeichnungPoly­technische Schule" dem in Z. 1 des Statuts dieser Anstalt ausgesprochenen Charakter der­selben entsprechend inTechnische Hochschule" abgeändert werde.

Karlsruhe, den 24. Juni 1885.

Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.

Nokk.

Vät. Hund.

Bekanntmachuna.

(Vom 25. Juni 1885.)

Die Abänderung der Statuten der Spar- und Waisenkasse Buchen betreffend.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit allerhöchster Staats- ministerialentschließnng 6. 6. Schloß Baden den 20. Juni 1885 aus Grund des Gesetzes vom 6. April 1854 Regierungsblatt Nr. XX. gnädigst auszusprechen geruht:

Die Vorschrift des Landrechtsatzes 2074 Absatz 1 über die Form der Bestellung von Fanstpfandverträgen findet auf Vertrüge, durch welche die Spar- und Waisenkasse in Buchen ein Faustpfand erwirbt, keine Anwendung. Es genügt vielmehr, wenn in ein zu diesem Be-

Gesches- und Verordnungs-Blatt 1885 . 40