Nr. XE.

729

Gesetzes- und Vernrdmmgs

für das Großherzogthmn Baden.

Karlsruhe, Freitag den 6. September 1879.

Inhalt.

Bekanntmachung und Verordnung : des Ministeriums des Groß herzoglichen Hauses und der Justiz: die Einführung der Reichsjustizgcsctze im Großherzogthum Baden, hier den Ansatz der Licgenschafts-, Schcnkungs- und Erbschafts-Accise betreffend; des Ministeriums d es Innern: die besondere Vertretung der Steuerpflichtigen bei der Gemeindeverwaltung betreffend.

Bekanntmachung.

Die Einführung der NcichSjuftftgesctze im Großherzogthum Baden, hier den Ansatz der LiegcnschaftS-,

SchcnkuugS- und Erbschafts-Accise betreffend.

Im Anschlüsse au Z. 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Beamten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und für die Notare vom 19. Juli d. I. wird im Einverständnisse mit Groß­herzoglichem Ministerium der Finanzen angeordnet, daß bis ans weitere Verfügung die Fest­setzung der Liegenschafts-, Schenkungs- und Erbschafts-Accise bei den Amtsgerichten, welchen kein Gerichtsnotar beigegeben ist, durch den Amtsrichter besorgt werde, welcher die freiwillige Gerichtsbarkeit verwaltet.

Karlsruhe, den 19. September 1879.

Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der Justiz.

Grimm.

Vät. Kratt.

Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 1879.

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