Nr XI^II
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Grsßheysglich Badisches
Regierungs-Blatt.
Karlsruhe, Dienstag den 24. Juli 1866.
Inhalt.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Erlaub,üß zur Annahme eines fremden Ordens. Dienstnachrichten.
Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Bekanntmachung des Großherzoglichen Justizministeriums : Die Besetzung der Notariatsdistrikte Durlach l. und II. betreffend. Bekanntmachungen des Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Die endgültige Feststellung der Mitgliederzahl der Kreisversammlungen und der Wahlbezirke für die Wahl der Kreisabgeordneten (Beilage L., L. midi). der Wahlordnung) betreffend. Die Avothekcrlicenz des Moriz Bosch von Lörrach betreffend. Die Rpothekerlicenz des Leopold Krümmel von Endingen beireffend. Bekanntmachung des Großherzoglichen Handelsministeriums: Die Ertheilung von Erfindungspaienten betreffend.
Diensterledigung.
Todesfälle.
Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs.
Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben
unter dem 7. Juli d. I.
dem Hauptmann von Böcklin, erstem Adjutanten bei dem Gouvernement der Bundesfestung Rastatt, die unterthänigst nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Orden der eisernen Krone dritter Klasse anzunehmen und zu tragen.
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich
unter dem 1. Juli d. I.
allergnädigst bewogen gesunden, den bei der Hofbibliothek in provisorischer Weise als Hofbibliothekar angestellten I)r. Friedrich von Weech nunmehr definitiv zum Großherzoglichcn Hofbibliothekar zu ernennen.
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